Mittlere Art und Güte (Fragen zu einer Behinderung)
und wie viel schlechter darf die Arbeitsqualität sein
Hallo,
jedenfalls bei Arbeitsqualität wird und muß der Arbeitgeber m.E. regelmäßig keine „Abstriche“ hinnehmen – also grds. gleicher Maßstab. Zur Schlechtleistung siehe z.B. bei Verdi.
Gruß,
Cebulon