VP in Urlaub, Reihenfolge, wenn nicht der 1. Vertreter gewünscht wird (Stellvertreter/in)

mietze_katz, Oberbayern, Tuesday, 26.12.2023, 13:59 (vor 124 Tagen) @ adalbert2306!

Hallo Adalbert,

Die Seminare von KomSem sind noch viel besser wie das Forum, wäre dies nicht was für dich?
Der Rechtsanspruch wurde ja bereits bejahend geklärt.

Und ein Tip: Sollte sich die VP weigern, hierfür den erforderlichen Beschluss zu fassen, dann fass den Beschluss selbst. Die Vorgehensweise hierzu wie folgt: Wenn der Verhinderungsfall eingetreten ist, bist du rechtmäßig im Amt und fasst den Beschluss zum Seminarbesuch. Dokumentieren und Mitteilung an den AG. Es empfiehlt sich bereits im Vorfeld mit dem direkten Vorgesetzten die Abwesenheit zu besprechen bzw. zu klären, dass die betrieblichen Belange die Abwesenheit zulassen. Seminarplatz unverbindlich reservieren, Kostenübernahmeerklärung einholen
und dann verbindlich buchen. Natürlich ist dir hierbei auch KomSem behilflich. Und dann eine Woche lang viel lernen ....


Übrigens: Mit eurem Handling bei der Reihenfolge der Stellvertreter missachtet ihr ganz eindeutig den Wählerwillen, also stell dich auf die "Hinterbeine" und führe das Amt auch aus. Schließlich hast du hierfür kandidiert und bist gewählt worden!
Noch ein Tipp: Sollte es wirklich mal von Seitens eines Schwb gewünscht sein, evtl. weil die 2.Stellvertretung eine Frau ist und das Thema sich so besser besprechen lässt, sollte natürlich die 1.Stellvertretung einen Verhinderungsfall konstruieren(z.B. Terminüberschneidung) und so diesem Wunsch ermöglichen.
Aber prinzipiell von der VP "kaltgestellt" zu werden, ist ein NO GO! Dann bist eine SBV-Leiche und kannst gleich dein Amt abgeben. Wäre aber nicht im Sinne des Wählers, also "auf in den Kampf", zeige, dass dich die Wähler nicht "umsonst" gewählt haben. Viel Erfolg!

VG
Sepp


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