VP in Urlaub, Reihenfolge, wenn nicht der 1. Vertreter gewünscht wird (Stellvertreter/in)

mietze_katz, Oberbayern, Friday, 29.12.2023, 12:55 (vor 121 Tagen) @ Cebulon

woraus soll sich das denn ergeben, dass ein solcher Beschluss „erforderlich“ sei? Hast Du denn für diese Ansicht irgendeine aktuelle Quelle?

Sorry, jetzt bin ich aber etwas irritiert.
Die VP oder ein Stellvertreter als Person wird doch vom "Gremium" entsendet. Hierfür fasst das Gremium SBV den Beschluss, wer welches Seminar besucht, natürlich abgesprochen nach den "Wünschen" des Seminarbesuchers. Siehe hierzu auch das Musterschreiben von KomSem an den AG "Beschluss der Schwerbehindertenvertretung". Hierin wird von der SBV dem AG mitgeteilt, dass die VP oder der Stelli an dem konkreten Seminar (Ort, Zeit, Kosten ect) teilnimmt.
Streng betrachtet kann diese Mitteilung NUR eine amtierende, aktuell als SBV im Amt befindliche Person unterzeichnen. Ich trenne hier sehr explizit: Schwerbehindertenvertretung als Gremium und Personen, welche zeitweise in der / als SBV agieren.

Es gab mal sogar von KomSem eine Mustervorlage zur Dokumentation des Beschlusses, dieses hat sich nach m.E. in der Praxis bewährt, die Vorgehensweise ist auch analog zum Betriebsrat.
Leider finde ich diese gerade nicht, auch habe ich urlaubsbedingt keine weiteren Unterlagen zu Hand.

VG


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