Welche Infos dürfen wir haben? (Offenbarung des GdB bzw. Fragerecht des AG)

Ede vom Bayerwald, Thursday, 12.07.2007, 15:57 (vor 6140 Tagen) @ Diana Stock

Hallo Diana,

die SBV darf alle Dinge wissen, die ihr von den SB-Kollegen freiwillig gegeben werden u.U auch auf NAchfrage hin. Mehr steht nicht zu. Das Wissen der SBV reglementiert allerdings dann auch die Hilfsmöglichkeiten, beschränkt diese natürlich nur auf das, was offenbart ist.

Weitergeben darfst du Informationen an die GSBV NUR dann, wenn du dir die Erlaubniss der Kollegen dazu im Einzelfall geholt hast. Sollte schriftlich sein, weil damit beweisbar.
Ansonsten kannst du der GSBV nur sagen, wieviele SB und GL, eventuell mit dem GdB, aber Namen sind schon tabu!

Bitte wegen Datenschutz IMMER die Zustimmung einholen, wenn du da Infos weitergeben willst!!! Lieber als Zickig dastehen vor der GSBV, als dann von einem Kollegen n icht mehr als Vertrauenswürdig angesehn zu werden, oder gar wegen vertrauensbruch (Schweigepflicht nach aussen, da gehört auch die GSBV dazu!!)echte Probleme bekommen!!!


Ein Anrecht auf den Bescheid vom Amt oder der AfA zur Gleichstellung steht mit der Diagnose NICHT zu!! Allerdings müssen die Kollegen schon ihre Zugehörigkeit durch Kopie der ersten Seite des Bescheides mit dem Grad der Behinderung vorlegen/abgeben, da ja sonst kein Beleg vorliegt und sie z.B. dann auch nicht zu m lientel gehören und nicht Wahlberechtigt sind.

Diagnosen können vom Betroffenen vor der Kopie geschwärzt werden!! Nicht der Grad der Behinderung, der muss lesbar sein!

Möglichg wäre auch die Kopie des Ausweises mit den entsprechenden Buchstaben!
diese INfo dqarfst DU und nur du haben, nicht die GSBV, die gilt da als Betriebsfremd. Info zugänglich machen für den Stelli, denn wenn du z.B. in Urlaub bist ist der ja dann amtierende SBV und benötigt das gleiche Wissen wie du (GdB und Buchstaben, nicht Diagnose!!!)

Gruß Ede


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