Vertretung der Vertrauensfrau (Stellvertreter/in)

Golem, Friday, 20.07.2007, 09:44 (vor 6149 Tagen) @ Jule

Warum sollte die gewählte Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen seine Angelegenheiten nicht selber vertreten können> Es gibt natürlich Situationen (z.B. eigene Bewerbungsgespräche), in denen die Vertrauensperson verhindert ist - und nur dann ist die erste Stellvertretung im Amt. Ansonsten immer mit der Vertrauensperson die Probleme absprechen, das funktioniert am Besten!

Liebe Grüße

Golem


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