Vertretung der Vertrauensfrau (Stellvertreter/in)
Warum sollte die gewählte Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen seine Angelegenheiten nicht selber vertreten können> Es gibt natürlich Situationen (z.B. eigene Bewerbungsgespräche), in denen die Vertrauensperson verhindert ist - und nur dann ist die erste Stellvertretung im Amt. Ansonsten immer mit der Vertrauensperson die Probleme absprechen, das funktioniert am Besten!
Liebe Grüße
Golem