Dunkelziffer (Offenbarung des GdB bzw. Fragerecht des AG)

Ronny SBV @, München, Tuesday, 16.10.2007, 13:33 (vor 6044 Tagen)

Hallo Leute,

hatte heute ein interessantes Gespräch mit Geschäftsführung und Dienststellenleitern um die Aufgaben und die Tätigkeit der SchwbV vorzustellen. Prompt kam auch gleich eine Frage die ich selbst auch sehr interessant finde.

Es gibt ja Menschen die eine Beschäftigung haben und bei denen eine Schwerbehinderung vorliegt oder während ihres beschäftigungsverhältnisses festgestellt wird. Oder aber auch (offensichtlich) schwerbehindert sind jedoch keinen Schwb-Ausweis/Feststellung des GdB WOLLEN. Es gibt auch Arbeitnehmer - habe selbst drei Fälle in meinem Zuständigkeitsbereich - die diese Schwerbehinderung nicht dem AG mitteilen, aus welchen Gründen auch immer und auch nicht wollen, dass es der AG oder die Kollegen erfahren. Also freiwillig auf Zusatzurlaub, etc. verzichten.

Und jetzt die eigentliche Frage: Gibt es Zahlen daüber wie hoch die "Dunkelziffer" an Personen ist, die in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, bei denen eine Schwerbehinderung vorliegt, diese jedoch nicht bekannt ist oder werden wird, weil die Personen selbst es nicht möchten>

Hab zwar recherchiert, konnte jedoch keine vernünftige Antwort finden.
Mit Dank im Voraus

Ronny


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