Dunkelziffer (Offenbarung des GdB bzw. Fragerecht des AG)

hackenberger, Tuesday, 16.10.2007, 14:08 (vor 6045 Tagen) @ Ronny SBV

Hallo Ronny,

dieses Thema/Themenstellung kenne ich auch. Ich kenne auch die Tatsache, dass Arbeitnehmer aus welchen Gründen auch immer entweder ihre Schwerbehinderung nicht "akzeptieren also nicht annehmen so nach dem Motto. was ich nicht erkenne/erkennen will habe ich nicht", "nicht anerkennen lassen wollen, weil sie Nachteile befürchten" oder aber auch dem diese zwar anerkennen lassen aber dem AG nicht mitteilen und dann auch gerne auf die ihnen zustehenden Rechte verzichten, zu mindest so lange es nicht zu einer Kündigung kommt oder diese droht.

Statistiken hierzu kenne ich nicht. Aber wende dich doch einmal mit dieser Frage an die Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen. Die haben hier vielleicht entsprechende Zahlen.

Es ist aber auch ein sehr großes Thema für die SchwbV hier zum einen für Aufklärung Sorge zu tragen und vor allem mit dem AG gemeinsam das entsprechende Betriebsklima erzeugen, damit die Betroffenen keine Angst mehr haben sich zu offenbaren.

Es kann ja auch ein Vorteil für den AG sein, wenn er hier zu seiner großen sozialen Verantwortung steht und dieses auch so bekundet. Er kann dann zum einen Ausgleichsabgaben einsparen und ggf. Mittel aus der SchwbAV in Anspruch nehmen.

Das er zu seiner sozialen Verantwortung steht, kann er z.B. auch in dem er bei Stellenausschreibungen es ganz deutlich herausstellt, dass er auch sehr gerne hier Schwerbehinderte einstellt. Oder aber auch in dem er aktiv mit Berufsförderungswerken zusammen arbeitet welche ja teils gezielt Schwerbehinderte qualifiziert für die Erfordernisse der einzelnen AG.

Rede hier mit deinem AG und fordere ihn auf, falls er es nicht schon so tätigt, sich hier entsprechend zu verhalten und zu äußern.


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