Muss ab GdB von 50% Schwerbeh.eigenschaft angegeben werden? (Offenbarung des GdB bzw. Fragerecht des AG)

mrymen, Wednesday, 14.11.2007, 12:54 (vor 6016 Tagen)

Hallo zusammen,

wir haben hier ein großes Problem.
Uns war immer bekannt, dass man die Schwerbehinderung bei der Einstellung/Vorstellungsgespräch nur angeben muß, wenn man danach
gefragt wird bzw. wenn es im Personalbogen gefragt wird.
Nun haben wir die Info, dass man bei einer Schwerbehinderung ab 50%
dem AG immer davon erzählen muß!
Wir sind uns hier nicht sicher,was stimmt.

Wer kann uns sagen, was richtig ist>

danke
anja mit Team


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