TVöD: Arbeitszeit JA o. NEIN (TVöD / TV-L)

merlincc8, Saturday, 24.11.2007, 20:44 (vor 6005 Tagen)

Hallo Leute,

in unserem Haus gilt der TVöD
Unser AG meint zu Schulungen die idR immer nach Dienstende
abends oder Samstag stattfinden, dies sei generell freiwillig.
Daher keine Arbeitszeit und kein Ausgleich für AN.
Die Schulungen sind jedoch zur Erfüllung der Tätigkeit nötig.
Der AG sieht auch keine Mitbestimmungstatbestände.

Darf ein AN die Schulung verweigern>
Ohne Nachteile befürchten zu müssen.

Muss der AG den Zeitaufwand auch im Nachhinein ersetzen,
wenn der AN an der Schulung auf eigene Kosten teilnimmt>

Was meint Ihr dazu>


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