TVÖD: Arbeitszeit JA o. NEIN (TVöD / TV-L)
Hallo merlincc8,
- was sind dieses für Schulungen>
- Umfang und Dauer>
- was steht hierzu im TVöD>
Aber es ist so glaube ich auch keine Frage für unerser Forum hier, denn es scheint eine allgemeine Arbeitsrechtliche bzw. TV-rechtliche Frage zu sein.
Es wäre somit eine Frage welche an den TV-Partner, die Gewerkschaft zu stellen ist.
Weiter ist es auch die Aufgabe des BR/PR hier auf die richtige Umsetzung des TV zu achten wie auch die Beratung des AN hier. Ausnahme wäre nur dann wenn im TV besondere Bestandteile enthalten wären welche nur Schwerbhinderte/ Gleichgestellte betreffen. Hier wäre dann neben dem BR/PR auch die SchwbV gefordert.
Daher die Bitte auch wegen der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit den BR/ PR nicht deren Aufgaben übernehmen. Hier gilt es viel mehr der Spruch zu beachten "Schuster bleib bei deinen Leisten".