Darf Stellvertreter sich SBV-Fachwissen aneignen? (Stellvertreter/in)

Hugo, Hessen, Wednesday, 02.01.2008, 13:04 (vor 5983 Tagen)

Hallo!

Ich habe folgendes Problem:
Mitte September bin ich auf den Platz des 1.Stellvertreters nachgerückt. Da mein Chef mir viel Arbeit aufhalst, hatte ich erst vor zwei Wochen mal Zeit überhaupt was diesbezüglich nachzulesen (da war auch die Vertrauensfrau gerade im Urlaub). Dies bekam mein Chef mit und er sagte mir, dass ich ihm ab sofort abends per Email melden soll, wie viel Zeit ich für die SBV gebraucht habe (egal ob ich lese, einen Fall habe etc.).
Insgesamt habe ich über mehrere Tage hinweg vielleicht 3 Stunden was gelesen und blicke nun gerade mal grob durch, was eigentlich meine Aufgaben in der SBV sind. Mehr weiß ich aber noch nicht. Ich fühle mich noch sehr unsicher in der Thematik.

Da hatte ich also meine SBV-Zeiten meinem Chef ordnungsgemäß gemeldet und jetzt sagt er mir plötzlich, dass - wenn die Vertrauensfrau da ist - ich reinweg gar nichts im Bereich SBV zu machen habe! :-( Auch nicht lesen und somit Fachwissen aneignen!!! Wenn ich das dennoch möchte, muss ich dies vorher mit ihm besprechen, ob das zeitlich für ihn vertretbar ist. (So wie ich ihn kenne, wird das aber sehr sehr schwierig sein, eine Zeit von ihm genehmigt zu bekommen!)
Sollte die Vertrauensfrau abwesend sein, dann soll ich meinem Chef eine Email schreiben, wenn ich anfange zu lesen, und eine Email, wenn ich aufhöre zu lesen. :-( Damit er die Zeit, die ich gebraucht habe, dann selber ausrechnen kann.
Ich finde, das ist Schikane!
Was meinen Sie>
Kann ich mich dagegen wehren> Und wenn ja: Wie>

Gibt es irgendeinen Paragrafen, in dem steht, dass ich als neuer 1.Stellvertreter mir Fachwissen aneignen darf auch wenn die Vertrauensfrau anwesend ist>

Viele Grüße und ein gutes Neues Jahr!

Hugo


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