Darf Stellvertreter sich SBV-Fachwissen aneignen? (Stellvertreter/in)

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Friday, 04.01.2008, 17:57 (vor 5994 Tagen) @ Hugo

» Mitte September bin ich auf den Platz des 1.Stellvertreters nachgerückt.
Gratuliere :flower:

» Da mein Chef mir viel Arbeit aufhalst, hatte ich erst vor zwei Wochen mal
» Zeit überhaupt was diesbezüglich nachzulesen (da war auch die
» Vertrauensfrau gerade im Urlaub).
Da lag schon das erste Problem. Wenn sie in Urlaub geht, dann könnte sie mit dir eine "Geschäftsübergabe" machen. Nur so kannst du eine wirkungsvolle Vertretung gewährleisten. Dies wird dem AG auch, mit Angabe der Vertretungszeit, mitgeteilt.

» Dies bekam mein Chef mit und er sagte
» mir, dass ich ihm ab sofort abends per Email melden soll, wie viel Zeit
» ich für die SBV gebraucht habe (egal ob ich lese, einen Fall habe etc.).
Siehe hier: http://www.schwbv.de/abmeldung_vom_arbeitsplatz.html

» Insgesamt habe ich über mehrere Tage hinweg vielleicht 3 Stunden was
» gelesen und blicke nun gerade mal grob durch, was eigentlich meine
» Aufgaben in der SBV sind. Mehr weiß ich aber noch nicht. Ich fühle mich
» noch sehr unsicher in der Thematik.
In 3 Stunden kann man sich nicht das Wissen aneignen, dass sich andere in 3 Seminaren (je 5 Tage) aneignen.
Völlig klar, dass du sehr unsicher bist.

» Da hatte ich also meine SBV-Zeiten meinem Chef ordnungsgemäß gemeldet und
» jetzt sagt er mir plötzlich, dass - wenn die Vertrauensfrau da ist - ich
» reinweg gar nichts im Bereich SBV zu machen habe! :-( Auch nicht lesen und
» somit Fachwissen aneignen!!!
Da hat er Recht.

» Wenn ich das dennoch möchte, muss ich dies
» vorher mit ihm besprechen, ob das zeitlich für ihn vertretbar ist. (So wie
» ich ihn kenne, wird das aber sehr sehr schwierig sein, eine Zeit von ihm
» genehmigt zu bekommen!)
Musst du aber so akzeptieren.

» Sollte die Vertrauensfrau abwesend sein, dann soll ich meinem Chef eine
» Email schreiben, wenn ich anfange zu lesen, und eine Email, wenn ich
» aufhöre zu lesen. :-( Damit er die Zeit, die ich gebraucht habe, dann
» selber ausrechnen kann.
» Ich finde, das ist Schikane!
Siehe den oberen Link - 5. Absatz

» Gibt es irgendeinen Paragrafen, in dem steht, dass ich als neuer
» 1.Stellvertreter mir Fachwissen aneignen darf auch wenn die Vertrauensfrau
» anwesend ist>
(Leider) nein, aber es gibt einen Paragrafen, in dem steht, wann du eine Fortbildung machen kannst. Und dazu wird es höchste Zeit. ;-)
http://www.schwbv.de/schulungsanspruch_sbv.html

--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion