AG wechsel und Mitteilung Schwerbehinderung (Offenbarung des GdB bzw. Fragerecht des AG)

hackenberger, Tuesday, 04.03.2008, 10:30 (vor 5904 Tagen) @ alex73

Hallo Alex,

nutze doch bitte die Suchfunktion "Mitteilung der Schwerbehinderung" zu diesem Thema haben wir schon alles geschrieben.

» Leider ist in meiner Lohnsteuerkarte ein Freibetrag eingetragen worden.
» Kann der AG daraus ersehen, dass ich eine Behinderung habe.
Der AG könnt ggf. aus der Höhe des Freibetrages darauf schließen.

» Soll ich den AG erst nach der Probezeit informieren oder sofort, habe
» Angst, dass mir in der Probezeit gekündigt wird, da ich zurzeit ebenfalls
» im öffentlichen Dienst mit unbefristet und in Vollzeit seit 9 Jahren.
» Wechsel aus privaten Gründen.
Hier/dieses musst Du aus den Antworten welche Du bei Nutzung der Suchfunktion findest selbst entscheiden. Du wirst aus den Antworten erkennen, es gibt hier eine veränderte Rechtslage zu der es noch keine neue Entscheidung des BAG gibt.

Wäre der Wechsel (öffentl. Dienst <-> öffentl. Dienst) denn nicht im Rahmen einer Versetzung möglich gewesen>


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