Vertretung trotz Urlaub (Stellvertreter/in)

Tomson, Friday, 18.04.2008, 00:11 (vor 5877 Tagen)

Lieber Bernhard, liebe Teilnehmer!

Wenn ich als Stelli in meinem eigenen Urlaub die Stellvertretung wahrnehme,in dem ich z.B. zu einer Sitzung gehe, bin ich dann im Sinne des Gesetzes tätig geworden> Oder darf man aus dem Urlaub nicht tätig werden>
Wie ist das geregelt im Gesetz>

Schöne Grüße
Tomson


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