TVöD: ärztliches Gutachten (TVöD / TV-L)

Paul, Hamburg, Tuesday, 07.10.2008, 11:44 (vor 5688 Tagen)

Hallo liebe Mitstreiter,

im TV-öD ist in § 3 geregelt, dass

(4) 1Der Arbeitgeber ist bei begründeter Veranlassung berechtigt, die/den
Beschäftigte/n zu verpflichten, durch ärztliche Bescheinigung nachzuweisen, dass
sie/er zur Leistung der arbeitsvertraglich geschuldeten Tätigkeit in der Lage ist.
2Bei der beauftragten Ärztin/dem beauftragten Arzt kann es sich um eine
Betriebsärztin/einen Betriebsarzt handeln, soweit sich die Betriebsparteien nicht
auf eine andere Ärztin/einen anderen Arzt geeinigt haben. 3Die Kosten dieser
Untersuchung trägt der Arbeitgeber.

Bei uns ist die Praxis, dass KollegInnen mit einem externen Gutachter einen Termin machen, der Arzt dann das Gutachten ohne Rückkopplung mit dem Beschäftigten dem Arbeitgeber übermittelt.
Ich habe irgendwo gelesen, dass der Betroffene vorab ein Recht hat, zu entscheiden, ob das Gutachten überhaupt an den A.G. übermittelt wird. Kann leider die Quelle nicht mehr finden.
Kennt sich jemand damit aus, wie sind Eure Erfahrungen>
Gruß Paul


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