TVöD: ärztliches Gutachten (TVöD / TV-L)
Hallo Paul,
§ 95 SGB IX betrifft die SchwbV und deren Zuständigkeit.
» Oder im Rahmen der Prävention auf alle Be(ver)urteilten>
Sofern die Betroffenen nicht schwerbehindert/ gleichgestellt sind ist es keine Thema für die SchwbV! Der § 84 (2) gilt ja für alle AN, doch die SchwbV ist eben nur bei Schwerbehinderten/ Gleichgestellten z beteiligen. Die SchwbV ist also nicht bei allen Maßnahmen/ Verfahren gem. § 84 (2) dabei.
» vielen dank für die schnelle Antwort.
Bitte immer wieder gerne, sofern man die Regeln (Bitten) in Rot beachtet.
» Ich merke, dass ich bei manchen Fragestellungen "Betriebsblind" bin, da hilft
...lesen und weiterbilden. Zum Beispiel auch in entschrechenden Foren und Newslettern.