VP über ein Jahr nicht da! (Stellvertreter/in)

Jürgen II, Tuesday, 27.01.2009, 13:07 (vor 5592 Tagen)

Liebe Mitstreiter/innen,;-)

nach dem ich mich durch die vielen Beiträge in dem Forum durchgewühlt habe und nicht die richtige Antwort auf meine Fragen gefunden habe, werde ich hier mal eure Meinung einholen. Also ….. unsere VP geht demnächst in Mutterschutz und bleibt dann noch ein Jahr zuhause. Sie kommt erst im Juli 2010 zurück. Als erster Vertreter werde ich die Geschäfte weiter führen. Ein Rücktritt kommt für unsere VP nicht in frage (Stimmung ist trotz Gesprächen sehr schlecht und die schwerbehinderten Beschäftigten sind ganz schön sauer). In diesem Jahr hat unsere HVP zur gemeinsamen Sitzung eingeladen. Hier kann es nun sein, dass ein neuer Vertreter für die HVP nachgewählt wird. Als Vertreter soll ich angeblich kein Stimmrecht haben. Kann mir die VP eine Vollmacht zur „freien Wahl“ erteilen>
Kann eine VP eigentlich so lange ihr Mandat aufrecht erhalten ohne im Dienst zu sein und ihre Schwerbehinderten nicht zu betreuen>
Zwischenzeitlich will Sie Anfang 2010 schon an Sitzungen teilnehmen obwohl Sie im Mutterschutz ist (Sie verweißt auf Urteil „Krank und doch zur Sitzung) …. Erziehungsurlaub ist doch keine Krankheit!> Und ich als Vertreter würde mal da sein und mal nicht! So kann das doch nicht gehen!> Das alles sind ja auch keine schweren Verfehlungen die zu einem Ausschlußverfahren reichen. Wie soll ich weiter machen> Dickes Fell und durch … mein Ding durchziehen> Oder gibt es da noch irgendwo einen regelnden Paragraphen>

Gruß Jürgen :-(


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