VP über ein Jahr nicht da! (Stellvertreter/in)

hackenberger, Tuesday, 27.01.2009, 13:55 (vor 5592 Tagen) @ Jürgen II

Hallo Jürgen,


» unsere VP geht demnächst in Mutterschutz und bleibt dann noch ein Jahr
» zuhause. Sie kommt erst im Juli 2010 zurück. Als erster Vertreter werde
» ich die Geschäfte weiter führen.
So ist es, Du nimmst auf Grund der zeitweiligen Verhinderung der VPSchwb das Mandat mit allen Rechten und Pflichten wahr.

» Ein Rücktritt kommt für unsere VP nicht in frage (Stimmung ist trotz
» Gesprächen sehr schlecht und die schwerbehinderten Beschäftigten sind ganz
» schön sauer).
Das ist ihr Recht, auch wenn es vielleicht für Einzelne nicht oder nur schwer zu verstehen.

» In diesem Jahr hat unsere HVP zur gemeinsamen Sitzung
» eingeladen. Hier kann es nun sein, dass ein neuer Vertreter für die HVP
» nach gewählt wird. Als Vertreter soll ich angeblich kein Stimmrecht haben.
Dieses ist falsch! Du hast im Rahmen der Teilnahme/ Vertretung wegen Verhinderung alle Rechte und Pflichten. Du darfst wählen und kannst gewählt werden.

Sollte die VPSchwb aber an dieser Sitzung der HVP teilnehmen, was sie darf, kannst Du leider dort nicht teilnehmen.

Hier einmal die Rechtsgrundlage!
SGB IX § 96 Abs. 3 Satz 2

Das stellvertretende Mitglied besitzt während der Dauer der Vertretung und der Heranziehung nach § 95 Abs. 1 Satz 4 die gleiche persönliche Rechtsstellung wie die Vertrauensperson, im Übrigen die gleiche Rechtsstellung wie Ersatzmitglieder der in Satz 1 genannten Vertretungen.


» Kann mir die VP eine Vollmacht zur "freien Wahl" erteilen>
Ist nicht notwendig das hat das Gesetz, SGB IX § 96 (3) Satz 2 schon gemacht. Du hast in der Zeit der Vertretung, wegen Verhinderung alle Rechte.

» Kann eine VP eigentlich so lange ihr Mandat aufrecht erhalten ohne im
» Dienst zu sein und ihre Schwerbehinderten nicht zu betreuen>
Ja!

» Zwischenzeitlich will Sie Anfang 2010 schon an Sitzungen teilnehmen obwohl
» Sie im Mutterschutz ist (Sie verweißt auf Urteil „Krank und doch zur
» Sitzung) …. Erziehungsurlaub ist doch keine Krankheit!> Und ich als
» Vertreter würde mal da sein und mal nicht! So kann das doch nicht gehen!>
Doch es kann, siehe auch einmale [link=http://www.schwbv.de/forum/board_entry.php>id=6341#p6343]hier![/link]

» Das alles sind ja auch keine schweren Verfehlungen die zu einem
» Ausschlußverfahren reichen. Wie soll ich weiter machen> Dickes Fell und
» durch … mein Ding durchziehen>
Du erkennst es ist rechtlich OK, ob es sinnhaft ist immer mal wieder an Sitzungen teilzunehmen und so ggf. dem Stelli nur die "Infos aus 2. Hand" zu ermöglichen kann man bereden.

Auch hier, Seite 9 findest Du noch einen Beitrag zu diesem Themenkomplex.


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