Beauftragte des Arbeitgebers (Versammlung)
Hallo,
mein AG ist gleichzeitig auch der Beauftragte des AG.
Nach § 83 Abs. 3 besteht eine Berichtpflicht für den AG auf der Versammlung. Kann er auch jemanden anderen delegieren für Ihn an der Versammlung teilzunehmen>
Kann mein AG jemanden anderen(z.B. Personalchef)delegieren den Bericht nach §83 Abs.3 an der Versammlung vorzutragen>
Was passiert wenn der AG trotz Einladung nicht zur Versammlung erscheint>
Ist mein Personalchef nach § 95 Abs. 6 Rn.55 auch teilnahmeberechtigt> Meiner Meinung nach wird er delegiert die Aufgaben des Beauftragten des AGs zu übernehmen. Nur warum wird er dann nicht offiziell der Beauftragte des AGs>
Gruß
Daniela