Beauftragte des Arbeitgebers (Versammlung)

Daniela, Tuesday, 10.03.2009, 15:44 (vor 5552 Tagen)

Hallo,

mein AG ist gleichzeitig auch der Beauftragte des AG.

Nach § 83 Abs. 3 besteht eine Berichtpflicht für den AG auf der Versammlung. Kann er auch jemanden anderen delegieren für Ihn an der Versammlung teilzunehmen>

Kann mein AG jemanden anderen(z.B. Personalchef)delegieren den Bericht nach §83 Abs.3 an der Versammlung vorzutragen>

Was passiert wenn der AG trotz Einladung nicht zur Versammlung erscheint>

Ist mein Personalchef nach § 95 Abs. 6 Rn.55 auch teilnahmeberechtigt> Meiner Meinung nach wird er delegiert die Aufgaben des Beauftragten des AGs zu übernehmen. Nur warum wird er dann nicht offiziell der Beauftragte des AGs>

Gruß
Daniela


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