Beauftragte des Arbeitgebers (Versammlung)

hackenberger, Wednesday, 11.03.2009, 12:28 (vor 5547 Tagen) @ Daniela

Hallo Daniela,

» mein AG ist gleichzeitig auch der Beauftragte des AG.
Ist oftmals so, da der AG keinen BASchwb benennt. Ob es immer optimal ist muss der Einzelfall zeigen.

» Nach § 83 Abs. 3 besteht eine Berichtpflicht für den AG auf der
» Versammlung. Kann er auch jemanden anderen delegieren für Ihn an der
» Versammlung teilzunehmen>
Grundsätzlich spricht nichts dagegen. Der AG kann ja auch gem. § 98 mehrere BASchwb benennen.

» Ist mein Personalchef nach § 95 Abs. 6 Rn.55 auch teilnahmeberechtigt>
Nur wenn er als BASchwb teilnimmt oder von der SchwbV eingeladen wird.

Hier ein Auszug aus dem [link=http://shop.wolterskluwer.de/wkd/product/31146000/>sid=ff6rjb9su70frrnlearro4m583]Knittelkommentar [/link]zum § 95 (6) Rn 70
An der Versammlung haben alle im Betrieb oder in der Dienststelle beschäftigten schwerbehinderten und gleichgestellten Menschen, die nach § 94 Abs. 2 SGB IX wahlberechtigt sind, ein Teilnahmerecht. Sie müssen zur Versammlung eingeladen werden.

» Kann mein AG jemanden anderen(z.B. Personalchef)delegieren den Bericht
» nach §83 Abs.3 an der Versammlung vorzutragen>
Ja, sieh oben!

Ist vielleicht sogar optimaler, da der Personalchef oftmals die AN und die Personalsituation besser kennt, auf Grund seines tägl. Geschäftes.

» Was passiert wenn der AG trotz Einladung nicht zur Versammlung erscheint>
Dann kann man dieses nur feststellen. :-(

» Meiner Meinung nach wird er delegiert die Aufgaben des Beauftragten des
» AGs zu übernehmen. Nur warum wird er dann nicht offiziell der Beauftragte
» des AGs>
Stelle diese Frage doch einmal Deinem AG.


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