Muß g.g. MA dem Betriebsarzt Atteste vorlegen? (Offenbarung des GdB bzw. Fragerecht des AG)

pacodecolonia, Sunday, 26.04.2009, 19:11 (vor 5486 Tagen)

Liebe Forumianer,

ein gleichgestellter MA hat nach knapp 6 Monaten AU einen Termin beim Betriebsarzt.
In der Vergangenheit hat der Betriebsarzt zwar keine ärztlichen, dafür aber
absolut vertrauliche Infos an Dritte gegeben, das Vertrauensverhältnis ist
entsprechend gestört.

Die Personalabteilung hat den MA aufgefordert, beim BA Besuch schriftliche
Atteste mitzubringen.

- Muß der AN das>
- Reicht es, wenn der MA mit seinen Worten seine Beeinträchtigungen
schildert>
-Kann der BA ein Attest anzweifeln, wenn ja, wird dann eine zusätzliche Stelle
eingeschaltet>

Vielen Dank


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