Muß g.g. MA dem Betriebsarzt Atteste vorlegen? (Offenbarung des GdB bzw. Fragerecht des AG)

hackenberger, Monday, 27.04.2009, 10:28 (vor 5485 Tagen) @ pacodecolonia

Hallo "pacodecolonia",

» In der Vergangenheit hat der Betriebsarzt zwar keine ärztlichen, dafür
» aber absolut vertrauliche Infos an Dritte gegeben, das
» Vertrauensverhältnis ist entsprechend gestört.
Auch Betriebsärzte unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht. Hier sollte dann ggf. einmal ein entsprechendes Gespräch mit dem Betriebsarzt gesucht werden.

» Die Personalabteilung hat den MA aufgefordert, beim BA Besuch
» schriftliche Atteste mitzubringen.

» - Muß der AN das>
Nein, der Besuch beim Betriebsarzt ist freiwillig, es sei es handele sich um eine Pflichtuntersuchung der BG usw. Aber auch hier würde dann die freie Arztwahl zu tragen kommen. Ich könnte ggf. diese Pflichtuntersuchungen durch einen anderen Arbeitsmediziner durchführen lassen.

» - Reicht es, wenn der MA mit seinen Worten seine Beeinträchtigungen
» schildert>
s.o.

» -Kann der BA ein Attest anzweifeln, wenn ja, wird dann eine zusätzliche
» Stelle eingeschaltet>
Der BA nicht. Der AG könnte dieses und dann den medizinischen Dienst der Krankenkasse anrufen. Diese könnte ggf. weiteres veranlassen.

Bist Du als SchwbV hier im Vorfeld gem. § 95 (2) eingebunden worden>
Du könntest/ solltest hier im Rahmen dieser Einbindung abklären was der Zweck/ Hintergrund dieser Untersuch sein soll.
Wurde hier der § 84 beachtet/ angewandt>


Hier noch ein paar Links zu Beiträgen betreffend dieses Themas:

Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beim Betriebsarzt

Rechte und Pflichten des Betriebsarztes

Kündigung und Krankheit siehe im Beitrag den Absatz: Muss ich zum Betriebsarzt, wenn der Chef das will>


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion