befristete Verletztenrente (TVöD / TV-L)

hackenberger, Tuesday, 04.08.2009, 11:46 (vor 5387 Tagen) @ albarracin

Hallo Birgit,

wir SchwbV sollten uns bei Fragen / Ratschlägen welche mit dem Bezug von Renten im Zusammenhang stehen zurückhalten. Auch bei Fragen, ob durch den Bezug / Anspruch solcher Leistungen das bestehende Beschäftigungsverhältnis beendet wird/ ist.

Denn hier geht es um den lebenslangen Bezug von Leistungen/ Rentenleistungen. Fehlerhafte Aussagen können daher hier merkliche Auswirkungen haben und ggf. auch für den der diese Aussagen getroffen hat eine kostspielige Auswirkung in Form von Regress-/ Schadenersatzforderungen haben. Dieses auch bei ggf. nur ungewollt fehlerhaft gemachten Aussagen. Denn die wenigsten SchwbV dürften hierfür eine Haftpflichtversicherung haben welche hier einspringen würde.

Daher hier immer besser "nur" auf den ggf. geltenden TV, bezgl. von Aussagen ob das Beschäftigungsverhältnis beendet wird/ ist und die Fachleute hierzu bei den Gewerkschaften sowie den Rentenversicherer und Berufsgenossenschaften (BG), zum Thema „Renten“ hinweisen/ verweisen. Dort erhalten die Betroffenen dann ggf. auch belastbare Aussagen.

Tarifverträge beinhalten oftmals auch den Passus, dass auch bei Bezug von Teilrenten das Beschäftigungsverhältnis beendet ist der Betroffene aber innerhalb von 2 Wochen die Weiterbeschäftigung verlangen kann, sofern möglich und dem AG zumutbar.

Gerade dieser Passus in TV, bezgl. der Beendigung auch beim Bezug von Teilrenten, müsste ggf. auch rechtlich hinsichtlich des AGG auf Vereinbarkeit mit dem AGG, einmal durch Gerichte geprüft werden.


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