Leistungsentgelt (TVöD / TV-L)

Conny, Monday, 24.08.2009, 20:43 (vor 5367 Tagen) @ hackenberger

Hallo Bernhard,
deiner Argumentation kann ich jetzt folgen. Die Erkrankung eines SB muss sich aufgrund der Arbeit und seiner Schwerbehinderung ergeben,um einen Anspruch des SB Mitarbeiters an den AG zu haben. > Dieser Anspruch ist im Fall "Zielerreichung beim Leistungsentgelt " der, dass das Ziel wegen der Behinderung nicht erreicht werden konnte.>
Ein ungutes Gefühl habe ich aber immer noch bei dem Gedanken, eine AU mit dem Vermerk des Arztes vorzulegen.Gibt es dazu Erfahrungen>
Eine wichtige Frage habe ich noch. Ist es in dem Zusammenhang eigentlich gerecht, wenn z.B. Mutterschutz oder Kranktage wegen Arbeitsunfall als unschädlich bei der Berechnung gelten sollten>
Gruß Conny


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