Krankheit, Verfall von Urlaub, (Zusatzurlaub)
» wann hat der MA den AG über die vorliegende Schwerbehinderung informiert>
Mit Erhalt der Feststellung,
bzw die Erkrankung wurde sosofrt mitgeteilt - die Erkrankung geht einher mit einer nahezu automatischen Schwerbehinderung
» Hat er den Anspruch auf Zusatzurlaub geltend gemacht>>
meines Wissens schriftlich nicht,
jedoch hat der MA persönlich in der Personalabteilung nachgefragt