Vernichtung aller persönlichen Unterlagen (Stellvertreter/in)
Hallo Cleo,
» In meinen Augen ist diese Verhalten nicht nur sehr Unkollegial sondern
» auch gegenüber aller Beteiligten sehr gemein.
Das finde ich auch
» Ich glaube einen Gesetzestext gelesen zu haben, der besagt, dass nach
» einer Amtsübergabe alle Unterlagen an den Nachfolger ausgehändigt werden
» müssen.
Was hilft dir ein Gesetzestext, wenn keine Unterlagen mehr vorhanden sind.
Es gibt nur in der Wahlordnung § 2 (6) dazu eine Fundstelle. Diese bezieht sich auf die Wahlunterlagen.
» Leider kann ich nichts mehr in dieser Art finden und möchte nun einmal
» nachfragen wie man dem Nachgerückten SBV helfen kann
Indem du dafür sorgst, dass er
- eine "Anfänger"-Schulung besucht
- die notwendige Lektüre bekommt
- Kommentierungen zum SGB IX etc anschafft.
- ein Verzeichnis der sbM vom AG bekommt.
- etc.
» und dem Vorgänger SBV für sein Verhalten belangen kann.
Was hast du davon> Verwendet euere Kraft lieber für den "Neuaufbau" der SBV-Arbeit.
PS: Bitte vervollständige dein Profil (siehe unter ...streng geheim)
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Herzlichen Gruß
Hans-Peter