Beratungsgespräch potentielle sbM gleich Arbeitszeit? (Allgemeines)

sbv-ratschlag, Friday, 21.06.2013, 16:55 (vor 3964 Tagen)

Hallo zusammen,

habe folgendes Problem:

Zählen Beratungsgespräche für schwerbehinderte Menschen (sbM)oder potentielle sbM (wegen Antrag auf Feststellung der sb oder Antrag auf Gleichstellung)zur Arbeitszeit und hat das für die betroffene Person keine Minderung des Arbeitsgeldes zur Folge> Ist dies gesetzlich irgend wo geregelt oder gibt es ein Urteil oder Kommentare>

Für die SBV ist es geregelt. Es ist ja eine ehrenamtliche Tätigkeit.

Gefunden habe ich nur was bei den Schwerbehindertenversammlungen und hier werden ja -bezogen auf Betroffene- nur sbM oder gleichgestellte Menschen eingeladen:

(Die Versammlung findet grundsätzlich während der Arbeitszeit statt. Eine Entgeltminderung wegen der Versäumung der Arbeit aufgrund der Teilnahme an der Versammlung kommt nicht in Betracht. Eventuell zusätzlich entstehende Fahrtkosten hat der Arbeitgeber zu tragen (Neumann/Pahlen/Majerski-Pahlen, SGB IX, § 25 Rdnr. 21).

Vielleicht kann mir jemand helfen.

Vielen Dank im Voraus

sbv-ratschlag

Beratungsgespräch potentielle sbM gleich Arbeitszeit?

hackenberger, Friday, 21.06.2013, 17:22 (vor 3964 Tagen) @ sbv-ratschlag

Hallo sbv-ratschlag,

doch es ist geregelt. Denn Betroffene dürfen die SchwbV während der Arbeitszeit aufsuchen. Sie müssen es nur dem AG mitteilen und ggf betriebliche Belange Rücksicht nehmen.

Also, Betroffene dürfen auch ggf während der Arbeitszeit die Sprechstunde der SchwbV aufsuchen.

Es gilt hier das analoge Recht wie für Besuche des BR.

Sprechstunden für die SchwbV

Schwerbehindertenvertretung: SBV-Guide, Praxisleitfaden


PS: Ggf kann die SchwbV auch Betroffen am Arbeitsplatz aufsuchen.

Beratungsgespräch potentielle sbM gleich Arbeitszeit?

montag, Thursday, 01.08.2013, 10:54 (vor 3923 Tagen) @ hackenberger

Hallo Bernhard,

die SBV ist für sbM und Gleichgestellte verantwortlich.
Sind wir das auch für Menschen, die von Behinderung bedroht sind>> Wenn ja, wo kann ich das nachlesen>>

MfG
Sonne21

Beratungsgespräch potentielle sbM gleich Arbeitszeit?

hackenberger, Thursday, 01.08.2013, 11:10 (vor 3923 Tagen) @ montag

Hallo,

zuerst die Bitte, Fragen stets an alle Teilnehmer richten. Denn wir haben hier sehr viele "Wissende".

Wir, die SchwbV sind zuständig für Scheerbehinderte und Gleichgestellte. Weiter unterstützen und beraten wir Betroffene bei den Antragstellungen. Also auch beim Erstantrag.

Betreffend der Arbeitszeit steht oben ja die Antwort.

Der AG muss es aber nicht dulden, wenn ein AN ohne berechtigten Grund, also nur mal aus Interesse während der Arbeitszeit die SchwbV aufsuchen möchte.

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