Erhöung des Gdb (Antragstellung / Widerspruch)

Motz ⌂, Krumbach Bayern, Wednesday, 16.10.2013, 08:11 (vor 3851 Tagen)

Hallo Zusammen,
ich habe einen Mitarbeiter mit einem Gdb von 40 und Gleichgestellt.
Aufgrund eines Herzinfarktes habe ich einen Antrag auf Gdb von 50 gestellt.
Dieser wurde abgewiesen es bleibt nur noch die Klage beim Sozialgericht.

Der Mitarbeiter ist am 15.07.1950 geboren.

Er könnte also bei einem Gdb von 50 sofort in Rente ohne abzüge gehen.
Da er seine Arbeit auf Grund seiner Krankheiten nicht mehr richtig erfüllen kann weis ich nicht mehr weiter.

Ich habe auch schon über eine Krankschreibung (72 Wochen nachgedacht)

Gibt es noch andere Möglichkeiten damit der Mitarbeiter früher zur Ruhe kommt>
Ist der VDK eine Hilfe>

--
Robert

Erhöung des Gdb

hackenberger, Wednesday, 16.10.2013, 08:38 (vor 3851 Tagen) @ Motz

Hallo,

» ich habe einen Mitarbeiter mit einem Gdb von 40 und Gleichgestellt.
» Aufgrund eines Herzinfarktes habe ich einen Antrag auf Gdb von 50
» gestellt.
Das war uU sehr ungeschickt. Denn es könnte nun zur Folge haben, dass die Gleichstellung auch verlustig geht. Denn, darauf habe ich hier hingewiesen, dass bei allen Anträgen nun das Versorgungsamt nicht mehr wie früher nur die neue Behindetung bewertet sondern stets alles neu bewerten muss. Wenn dann die bisherige Behinderung nicht mehr mind. einen GdB von 30 bekommt, ist die Gleichstellung weg.

» Dieser wurde abgewiesen es bleibt nur noch die Klage beim Sozialgericht.
Bei Herzinfakt wird nur noch das bewertet was nach OP und Reha noch ggf an Leistungseinschränkung gegeben ist. Dieses führt heute dazu, dass es oft nichts mehr gibt, da der auf dieses entfallenen Einzel-GdB keine 20 mehr ergibt. Denn die Medizin ist heute so gut, dass nach OP und Reha es keine Leistungseinschränkungen auf Grund des Infaktes mehr gibt. Andere Leistungseinschränkungen ggf auch wegen des Alters zählen hier nicht.

Dass wurde alles hier auch schon behandelt, also die nun neuen teils negativeren Anhaltspunkte. Versorgungsmedizin-Verordnung (Knochentabelle)

Ich habe auch mehrfach darauf hingewiesen, dass SchwbV hier darauf achten sollen, dass durch Neuanträge es nicht zu Verschlechterungen kommt, und diese dann ggf vom Betroffenen wegen Falschberagung zivilrechtlich lt. BGB in Regress genommen werden.

» Ich habe auch schon über eine Krankschreibung (72 Wochen nachgedacht)
Vorsicht, heikeles Thema, siehe auch oben. Hier den Betroffenen zu solchem positiv beraten, kann für beide ernsthafte auch arbeitsrechtliche Folgen bringen.

» Ist der VDK eine Hilfe>
Ja, ggf.

Man kann Klage versuchen, doch beachte oben.

PS: Ergänze bitte dein Profil über das geltende Arbeitsrecht!

Erhöung des Gdb

Motz ⌂, Krumbach Bayern, Wednesday, 16.10.2013, 13:12 (vor 3851 Tagen) @ hackenberger

Hallo,


» PS: Ergänze bitte dein Profil über das geltende Arbeitsrecht!

PS: Ergänze bitte dein Profil über das geltende Arbeitsrecht!
Leider weis ich nicht was ich tun soll>>

--
Robert

Erhöung des Gdb

hackenberger, Wednesday, 16.10.2013, 16:37 (vor 3850 Tagen) @ Motz

Hallo,

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