Zusatzurlaub - rückwirkend? (Allgemeines)

Hallo62, NRW, Wednesday, 06.11.2013, 10:50 (vor 3831 Tagen)

Hallo zusammen,
Meine Frage: Ein Mitarbeiter hat 2009 einen SB-Antrag gestellt. Dieser wurde 2012 mit 50 GDB rechtskräftig, mit einer Rückwirkung ab 2009. Nun bekam er vom Arbeitgeber für 2011 5 Tage Sonderurlaub nachträglich zugesprochen, da er einen Resturlaub bis Ende 2012 nehmen kann. Seine Frage an mich war, ob er für 2009 und 2010 ebenfalls rückwirkend Anspruch auf Zusatzurlaub geltend machen kann. Schönen Dank, im Voraus...

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MfG Iris

Zusatzurlaub - rückwirkend?

hackenberger, Wednesday, 06.11.2013, 10:58 (vor 3831 Tagen) @ Hallo62

Hallo,

hat er 2009 seinen Anspruch geltend gemacht> Also dem AG gesagt, ich möchte ihn haben>

Zusatzurlaub - rückwirkend?

Hallo62, NRW, Wednesday, 06.11.2013, 11:02 (vor 3831 Tagen) @ hackenberger

...leider nicht, da er ja erst 2012 die Bewilligung bekommen hat und so auch erst 2012 dem AG Bescheid sagen konnte...

...also, so wie ich das sehe, besteht kein Anspruch, da der AG nichts davon wusste, oder>

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MfG Iris

Zusatzurlaub - rückwirkend?

hackenberger, Wednesday, 06.11.2013, 12:17 (vor 3831 Tagen) @ Hallo62

Hallo,

damit hat er leider hier keinen Andpruch mehr.

Daher immer darauf achten, dass man in lfd Verfahren den Zusatzurlsub geltend macht. Dann entsteht bei positiven Antragsverfahren ein Ersatzandpruch in solchen Fällen, wenn der AG in nicht vorher unter Vorbehalt gewährt hat.

PS: Bitte doch vor Fragen den Hinweis oben beachten und die Suche und A-Z nutzen, denn die meisten Themen, so auch dieses hatten wir schon.

Ach ja, mit Anrede und Schlussfloskel lesen dich Beiträge noch schöner ;-)

Zusatzurlaub - rückwirkend?

Hallo62, NRW, Wednesday, 06.11.2013, 12:20 (vor 3831 Tagen) @ hackenberger

Lieber Bernhard,

vielen Dank für die Antwort,

schöne Grüße, bis zum nächsten mal, unter A-Z

Hallo62 :ok:

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MfG Iris

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