ohne Genehmigung zum Termin (Umgang mit Arbeitgeber)

okonzelmann, Ludwigsburg - BW -, Friday, 08.11.2013, 08:42 (vor 3829 Tagen)

Hallo Zusammen,

leider habe ich im Forum nichts passendes gefunden, wir sind eine körperschaft des öffentlcihen Rechts (BKK) und arbeiten mit dem BPErsVG.

ICh habe einen neuen Sachbearbeiter bekommen welcher meine Dienstreisen genehmigen soll, nun ist es so, dass ich bereits 3 Tage auf diese Genehmigung warte.

Der Vorgänger hatte immer am gleichen Tag diese erledigt.

Denkt Ihr ich kann wenne s dringend ist, dass ich auch zum Termin kann obwohl die Genehmigung fehlt>

Es fühlt sich für mich an als wäre das schon eine Behinderung der SBV Tätigkeit, danke für Eure Rückmeldungen

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Grüßle Oli

ohne Genehmigung zum Termin

hackenberger, Friday, 08.11.2013, 09:02 (vor 3829 Tagen) @ okonzelmann

Hallo,

leider nicht richtig gesucht. Wenn Du hier oder auf der Startseite den Suchbegriff "Dienstreise" eingibst, findest Du einiges zu diesem Thema.

Zum Beispiel hier:
http://www.schwbv.de/forum/index.php>id=13507
http://www.schwbv.de/abmeldung_vom_arbeitsplatz.html

Es gelten hier die gleichen Regelungen wie für BR/ PR.

Der Grundsatz lautet, Mandatstätigkeiten dazu zählen auch Dienstreisen bedürfen KEINER Genehmigung. Der Mandatsträger MUSS sich nur ordnungsgemäß ab und zurückmelden.

Man sollte unter diesem Rechtsgrundsatz mit dem AG eine Regelung treffen auch bezüglich ggf zu nutzender Abrechnungssystemen. In vielen Betrieben werden die Dienstreisen via SAP-Systemen beantragt und abgerechnet. Diese bedürfen dann idR die elektr. Genehmigungen von Vorgesetzten/Kostenstellenverantwortlichen. Auch hier MUSS der AG das Gesetz beachten und ein Regelung entsprechend vorsehen.

Wir hatten bei uns daher hierzu im SAP System die Regelung, dass diese beiden hier "Verantwortliche", es war einmal der BR Vorsitzende (den wir wurden auf einer gemeinsam Kostenstelle geführt) und ein Abteiler die Pflicht, Anträge sofort und ohne Prüfung im SAP System freizugeben/mitzuzeichnen. Damit wurde dem Gesetz genüge getan und das SAP System musste nicht extra konfirguriert und stets angepasst werden. Anträge/ Abrechnungen wurden somit "durchgewunken". Dem AG steht es aber frei bei Verdacht von Unrichtigkeiten, ggf den Rechtsweg also das ArbG in Anspruch zu nehmen.

Hinweis: Sofern im Betrieb/ Unternehmen Reise-/Reisekostenregelungen bestehen, sind diese mit Ausnahme des Themas Genehmigung auch für Mandatsreisen anzuwenden, so auch das BAG. Auch ergibt sich dieses aus dem Verbot der Benachteiligung bzw Bevorteilung aus Gründen des Mandates.

ohne Genehmigung zum Termin

okonzelmann, Ludwigsburg - BW -, Friday, 08.11.2013, 09:11 (vor 3829 Tagen) @ hackenberger

Hallo,

Danke für die schnelle Antwort, mit der Suche nach Dienstreisen habe ich überhaupt nicht drangedacht dieses zu nehmen :-D

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Grüßle Oli

ohne Genehmigung zum Termin

hackenberger, Friday, 08.11.2013, 09:43 (vor 3829 Tagen) @ okonzelmann

Hallo,

Bitte. ;-)

Doch auch hier nun noch einmal die Bitte, nicht nur an Dich sondern ALLE Teilnehmer.

Beachtet doch bitte den Hinweis über dem Textfeld!
Text:  Bitte nicht benötigten zitierten Text löschen --> Text löschen

Dieser Hinweis und diese Bitte ist ganz bewusst und hat auch einen Sinn. Denn die Beiträge werden sonst unnötig lange und unübersichtlich und belegen Speicherplatz derja etwas kostet.

Daher, bitte beachtet doch alle stets den Hinweis.

Danke!!

ohne Genehmigung zum Termin

okonzelmann, Ludwigsburg - BW -, Friday, 08.11.2013, 11:21 (vor 3829 Tagen) @ hackenberger

Danke!! für den Hinweis, werde es in Zukunft berücksichtigen

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