Personalgespräche (Umgang mit Arbeitgeber)

Jürgen aus Porta, NRW, Sunday, 01.12.2013, 19:10 (vor 3806 Tagen)

Hallo Forumsteilnehmer:-P

Habe mir auf der Startseite die Musterredemal durchgelesen, da ist mir folgendes aufgefallen :

Wenn es um Personalgespräche zwischen Ihnen und ihrem Vorgesetzten geht, hat jeder von Ihnen die Möglichkeit den Betriebsrat hinzu zu ziehen. Wenn es in diesen Gesprächen auch noch um das Thema Erkrankung geht, können Sie mich ebenfalls dazu holen. Wird in so einem Gespräch das Thema Erkrankung angesprochen ohne dass es vorher angekündigt wurde, dann haben Sie sogar die Möglichkeit den Termin abzubrechen und zu sagen: „Stop! Ich hole meinen Schwerbehindertenvertreter hinzu“. – Ich werde Sie dann entsprechend unterstützen.

Gilt das auch für Nichtbehinderte> Wo kann ich das nachlesen>
Habe im SGBIX nichts gefunden, oder nicht richtig gelesen.

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Gruß
Jürgen

Personalgespräche

hackenberger, Sunday, 01.12.2013, 19:53 (vor 3806 Tagen) @ Jürgen aus Porta

Hallo Jürgen,

die Schwerbehindertenvertretung ist nur für Schwerbehinderte und Gleichgestellte zuständig und auch nur hier vom AG zu beteiligen. Bei Nichtbehinderten beschränkt sich die Zuständigkeit auf die Unterstützung im Antragsverfahren.

Etwas gegenteiliges ist auch aus der Musterrede nicht zu entnehmen

Das Thema [link=http://www.schwbv.de/forum/search.php>search=Personalgespr%E4ch]Personalgespräch[/link] bzw. [link=http://www.schwbv.de/forum/search.php>search=Mitarbeitergespr%E4ch]Mitarbeitergespräch[/link] haben wir hier mehrfach behandelt, findet es also mit der Suchfunktion ua [link=http://www.schwbv.de/forum/board_entry.php>id=15649#p15654]hier[/link].

Das Recht der Teilnahme an Personalgesprächen unterscheidet sich vom Recht der BR (BetrVG § 82). Es gibt hier nur das analoge Recht der BR (BetrVG § 83) bei der Einsicht in die Personalakte § 95 Abs 3 SGB IX.

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