Konzern-BR gewählt, nun auch K-SBV? (Gesamt-Konzern-SBV)

Mittwoch, Baden Württemberg, Thursday, 06.11.2014, 08:52 (vor 3482 Tagen)

Guten Tag,

am 31.10.2014 wurde in meiner Firmengruppe ein KBR errichtet.

Ich selbst bin SBV in einer GmbH innerhalb der Gruppe, meine Amtszeit endet am 30.11.2014. Es gibt keine Neuwahl, da in meiner GmbH mittlerweile weniger als 5 Schwerbehinderte vorhanden sind.

Meine Frage dazu: Sollten wir nun einen K-SBV errichten, und wenn ja wie?

Vielen Dank im voraus,
Gruß AG

Konzern-BR gewählt, nun auch K-SBV?

Monica99, Thursday, 06.11.2014, 08:58 (vor 3482 Tagen) @ Mittwoch

Hallo,

hier hilft ein Blick in SGB IX, § 97. Weiter in die Wahlsonderseiten siehe Links. Dann wäre weil zum nächstenn Regelwahltermin diese noch keine 12 Monate im Mandat diese erst wieder beim übernächsten Wahltermin 2019 neu zu wählen.

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mfg Monica

Konzern-BR gewählt, nun auch K-SBV?

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Thursday, 06.11.2014, 09:00 (vor 3482 Tagen) @ Mittwoch

Hallo,

Meine Frage dazu: Sollten wir nun einen K-SBV errichten, und wenn ja wie?

§ 97 SGB IX:
(2) Ist für mehrere Unternehmen ein Konzernbetriebsrat errichtet, wählen die Gesamtschwerbehindertenvertretungen eine Konzernschwerbehindertenvertretung. Besteht ein Konzernunternehmen nur aus einem Betrieb, für den eine Schwerbehindertenvertretung gewählt ist, hat sie das Wahlrecht wie eine Gesamtschwerbehindertenvertretung.

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Herzlichen Gruß
Hans-Peter

Konzern-BR gewählt, nun auch K-SBV?

Mittwoch, Baden Württemberg, Thursday, 06.11.2014, 10:30 (vor 3482 Tagen) @ Hans-Peter-Semmler

Hallo,

vielen Dank schon mal für die Antworten.

Nochmal konkreter zu meiner Frage:
Meine Firma ist die einzige im Konzern mit einem SBV, die anderen Firmen haben keine Vetretung. Auch ist im Konzern keine Gesamt-SBV vorhanden (auch kein Gesamt-BR).

Können wir dennoch eine Konzern-SBV errichten?

Gruß
AG

Konzern-BR gewählt, nun auch K-SBV?

Monica99, Thursday, 06.11.2014, 11:16 (vor 3482 Tagen) @ Mittwoch

Hallo,


siehe doch Satz 2 des Abs 2

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mfg Monica

Konzern-BR gewählt, nun auch K-SBV?

Hotte, Stuttgart, Thursday, 06.11.2014, 11:53 (vor 3482 Tagen) @ Monica99

Hey,

hier steht eigentlich alles wichtig sehr gut zusammengefasst:

http://www.schwbv.de/wahlen_gsbv.html


Allerdings denke ich mal, das es in diesem besonderen Fall besondere zu klärende Probleme gibt. Denn anscheinend gibt es ab 1.12. in den gesamten Konzern nicht mehr eine einzige SBV.

VG
Hotte

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Richard v. Weizsäcker:
"Nicht Behindert zusein,ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jeder Zeit genommen werden kann."

Konzern-BR gewählt, nun auch K-SBV?

Mittwoch, Baden Württemberg, Thursday, 06.11.2014, 13:55 (vor 3482 Tagen) @ Hotte

Hallo,

"Allerdings denke ich mal, das es in diesem besonderen Fall besondere zu klärende Probleme gibt. Denn anscheinend gibt es ab 1.12. in den gesamten Konzern nicht mehr eine einzige SBV."

Ja das ist mir auch noch unklar.
Wir könnten demnach wohl einen Konzern-SBV errichten, hätten aber dann ab 01.12.2012 keinen SBV mehr in meiner GmbH (und auch in sonst keiner GmbH innerhalb des Konzerns)?

Gruß
AG

Konzern-BR gewählt, nun auch K-SBV?

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Thursday, 06.11.2014, 14:00 (vor 3482 Tagen) @ Mittwoch

Ja das ist mir auch noch unklar.
Wir könnten demnach wohl einen Konzern-SBV errichten, hätten aber dann ab 01.12.2012 keinen SBV mehr in meiner GmbH (und auch in sonst keiner GmbH innerhalb des Konzerns)?

Wenn es im gesamten Konzern keine SBV gibt kann logischerweise auch keine KSBV gewählt werden.

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Herzlichen Gruß
Hans-Peter

Konzern-BR gewählt, nun auch K-SBV?

Monica99, Thursday, 06.11.2014, 14:01 (vor 3482 Tagen) @ Hotte

Hallo Hotte,

sofern die Wahl zu einem Zeitpunkt erfolgt, wo diese gesetzl. möglich ist, war gilt auch bei der KSchwbV wie örtl. das Mandat für die gesamte Wahlperiode, also die Regelungen wie § 94, auch betreffend der verlängerten Mandatszeit.


§ 97 (7) § 94 Abs. 3 bis 7, § 95 Abs. 1 Satz 4, Abs. 2, 4, 5 und 7 und § 96 gelten entsprechend, § 94 Abs. 5 mit der Maßgabe, dass die Wahl der Gesamt- und Bezirksschwerbehindertenvertretungen in der Zeit vom 1. Dezember bis 31. Januar, die der Konzern- und Hauptschwerbehindertenvertretungen in der Zeit vom 1. Februar bis 31. März stattfindet.


§ 94 Abs 5 letzter Abs.
Hat außerhalb des für die regelmäßigen Wahlen festgelegten Zeitraumes eine Wahl der Schwerbehindertenvertretung stattgefunden, wird die Schwerbehindertenvertretung in dem auf die Wahl folgenden nächsten Zeitraum der regelmäßigen Wahlen neu gewählt. Hat die Amtszeit der Schwerbehindertenvertretung zum Beginn des für die regelmäßigen Wahlen festgelegten Zeitraums noch nicht ein Jahr betragen, wird die Schwerbehindertenvertretung im übernächsten Zeitraum für regelmäßige Wahlen neu gewählt.

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mfg Monica

Konzern-BR gewählt, nun auch K-SBV?

Hotte, Stuttgart, Thursday, 06.11.2014, 14:27 (vor 3482 Tagen) @ Monica99

Hallo Monica,

mir sind die gesetzlichen Möglichkeiten bekannt.
Was glaubts du wird passieren, wenn jetzt schnell bis zum 30.11.noch eine KSBV installiert wird, und ab 1.12. gibt es im gesamten Konzern keine SBV mehr. Ob da die Konzernleitung die KSBV akzeptiert, halte ich für sehr fraglich.
VG
Hotte

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Richard v. Weizsäcker:
"Nicht Behindert zusein,ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jeder Zeit genommen werden kann."

Konzern-BR gewählt, nun auch K-SBV?

Monica99, Thursday, 06.11.2014, 14:49 (vor 3482 Tagen) @ Hotte

Hallo Hotte,

.... die Konzernleitung muss, denn so steht es im Gesetz. Sie hätte halt versuchen können, die Bildung des KBR bis in den Dez. zu verschieben.

Der hier anzuwendende § 97 iV. mit § 94 regelt ganz deutlich das Ende der KSBV

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mfg Monica

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