Zusatzurlaub bei anteiliger Schwerbehinderung und Ein- bzw. Austritt (Zusatzurlaub)

DBY, Wednesday, 05.08.2015, 10:57 (vor 3195 Tagen)

Liebe Spezialisten,

mir ist die Berechnung des Zusatzurlaubs bei An- bzw. Aberkennung der Schwerbehinderung und Eintritt bzw. Austritt aus dem Unternehmen nicht ganz klar, da hier von

"Eine Besonderheit gilt insoweit wiederum für diejenigen schwerbehinderten Menschen, deren Schwerbehinderteneigenschaft nicht während des gesamten Kalenderjahres besteht. Ihr ohnehin bereits gezwölftelter Zusatzurlaub (siehe oben) darf nicht noch einmal nach den allgemeinen Regeln des § 5 BUrlG gemindert werden, auch wenn das Beschäftigungsverhältnis, z.B. wegen Ausscheidens in der ersten Jahreshälfte, nicht das ganze Kalenderjahr über besteht (§ 125 Abs. 2 Satz 3 SGB IX)."

die Rede ist. Quelle: http://www.schwbv.de/zusatzurlaub.html


Wie berechnet sich der Zusatzurlaub für 2015 im Fall:

Fall 1: Eintritt Mitarbeiter zum 01.10.2015, Anerkennung der Schwerbehinderung ab 01.08.2015
Fall 2: Eintritt Mitarbeiter zum 01.10.2015, Anerkennung der Schwerbehinderung ab 01.11.2015
Fall 3: Austritt Mitarbeiter zum 31.03.2015, Anerkennung der Schwerbehinderung ab 31.05.2015
Fall 4: Austritt Mitarbeiter zum 31.03.2015, Anerkennung der Schwerbehinderung ab 31.01.2015

Fall 5: Eintritt Mitarbeiter zum 01.10.2015, Aberkennung der Schwerbehinderung ab 01.08.2015
Fall 6: Eintritt Mitarbeiter zum 01.10.2015, Aberkennung der Schwerbehinderung ab 01.11.2015
Fall 7: Austritt Mitarbeiter zum 31.03.2015, Aberkennung der Schwerbehinderung ab 31.05.2015
Fall 8: Austritt Mitarbeiter zum 31.03.2015, Aberkennung der Schwerbehinderung ab 31.01.2015

Ich bin mir total unsicher bei der Berechnung. Daher freue ich mich auf eure Antworten. Vielen Dank schonmal.

Beste Grüße,
DYB

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