Sonntagsarbeit und Überstunden (Freistellung)

raabigramm030, Berlin, Thursday, 26.11.2015, 15:16 (vor 3080 Tagen)

Liebe Mitstreiter,

da ich erst relativ frisch im Amt der Schwerbehindertenvertretung bin, komme ich mit der Beantwortung einer Frage einer schwerbehinderten Kollegin nicht ganz weiter.

Diese ist arbeitet 40 Stunden/Woche. In einigen Fällen kann es vorkommen, dass sie auch am Wochenende (sonntags) arbeiten muss und dadurch Überstunden entstehen.

Ich habe zwar den entsprechenden Gesetzestext gelesen, komme aber nicht ganz dahinter, wie nun die Rechtslage ist. :-|

Daher meine Fragen:

- Kann die Kollegin einen Antrag auf Freistellung stellen, dass sie keine Sonntagsarbeit mehr leisten muss?

- Wie sieht es mit einer Überstundenregelung aus? Darf sie generell keine Überstunden machen, oder nur auf Antrag?

Ich danke Euch im Voraus für Eure Antworten!

Viele Grüße

Sonntagsarbeit und Überstunden

Heinrich, Thursday, 26.11.2015, 15:42 (vor 3080 Tagen) @ raabigramm030

Hallo,


das Thema Sonntagsarbeit ist ersteinmal nur unter den Rechtsbegriffen, was ist hierzu im ArbV geregelt und unter Beachtung des Arbeitszeitgesetzes § 9 zu bewerten.

Anders ist das Thema Mehrarbeit. Hier gilt § 124 SGB IX.

Siehe hierzu auch:
http://www.schwbv.de/mehrarbeit.html

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