Übergangsmandat (Gesamt-Konzern-SBV)
Hallo,
in unserem Konzern steht eine Betriebsänderung an. Es entstehen neue GmbH´s, die Kolleginnen wechseln mittels 613a in die neuen Konzerntöchter.
Aus einem größeren Betrieb entsteht ein kleinerer Betrieb indem sich die Mehrzahl der Schwerbehinderten und auch die jetzige SBV wiederfinden. Nun zu meiner Frage:
Die SBV verliert ihr Amt, ich bin als K-SBV zuständig und muss die Neuwahlen einleiten. Soweit, so klar. Kann alternativ in dem abzuschließenden Interessenausgleich ein Übergangsmandat für die übergegangene SBV vereinbart werden, die dann das Amt bis zu den Neuwahlen weiterführt?
Sie hat ja genaugenommen vorher ihr Amt verloren?
Bin auf Eure Antworten gespannt.
Lieben Gruß
Paul