Bürokraft für SBV (BTHG) (in welchem Umfang?) (Allgemeines)

jp, Bayern, Tuesday, 13.12.2016, 21:20 (vor 2691 Tagen)

Bürokraft für SBV (BTHG) (in welchem Umfang?)

Hallo zusammen,

da der Bundesrat-Ausschuss dem Bundesrat empfiehlt dem BTHG zuzustimmen, :-)
gehe ich mal davon aus dass der Bundesrat am 16.12.2016 dem BTHG zustimmt.

Unter anderem hat die SBV Anspruch auf eine Bürokraft in angemessenem Umfang um die gestiegenen Anforderungen bewerkstelligen zu können.

Welcher Umfang ist angemessen?
Wird es hier eine ähnliche Überschlagsrechnung (Grundbedarf, Anzahl der Schwerbehinderten und Gleichgestellten, Anzahl der Betriebsteile, sonstige Aufgaben der SBV, … http://www.schwbv.de/freistellung.html geben wie bei der Freistellungsberechnung für die SBV?

In welchem Umfang kann eine Bürokraft beansprucht werden?

Vielen Dank & Beste Grüße
jp

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jp

Bürokraft für SBV (BTHG) (in welchem Umfang?)

albarracin, Baden-Württemberg, Wednesday, 14.12.2016, 07:52 (vor 2691 Tagen) @ jp

Hallo,

in welchem Umfang Du eine Bürokraft beschäftigen willst, hängt erst mal allein von Deiner Arbeitsorganisation ab.

Allerdings solltest Du dabei beachten, daß natürlich der Arbeitsaufwand, den Du an eine Bürokraft delegierst, von Deinem persönlichen Aufwand als SBV abgezogen werden kann, wenn Du (lt. Deiner ViKa) noch keinen Anspruch auf Vollfreistellung hast.

Ich habe auch schon darüber nachgedacht, halte es aber unter dem Strich derzeit für sinnvoller, meine beiden Stellis stärker heranzuziehen und in die Arbeit zu integrieren.

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&Tschüß

Wolfgang

Bürokraft für SBV (BTHG) (in welchem Umfang?)

c.amio, Saarland, Wednesday, 14.12.2016, 15:16 (vor 2690 Tagen) @ albarracin

Hallo,

falls das Gesetz zur Stärkung der SBV ab einhundert schwerbehinderte/gleichgestellte Mitarbeiter verabschiedet wird, glaube immer noch nicht ganz daran;-), werde ich auch vermehrt meine Stellvertretung einsetzen. Ich habe einen Arbeitsvertrag zu 80%.
Bei uns sind mehr als einhundert schwerbehinderte/gleichgestellte Mitarbeiter beschäftig.
Ich versuche dann den AG zu überzeugen, dass meine Stellvertretung eine Restfreistellung von 20% erhält. Ist mir wichtiger als eine Bürokraft. Dient meiner Meinung nach auch zur besseren Routinearbeit der Stellvertretung.
Mal sehen wie am 16.12.2016 entschieden wird.

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Viele Grüße
Acryler

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