Einladung GSBV zur GPR-Sitzung (Umgang mit BR / PR)

Andre, Berlin, Thursday, 02.02.2017, 16:46 (vor 2640 Tagen)

Guten Tag liebe Kolleginnen und Kollegen,

ich weiß nicht ob es irgendwo hier im Forum schon mal behandelt wurde (falls ja, habe ich es leider nicht gefunden), aber ich hab da ne Frage.

Vor kurzem waren die Wahlen zu den Personalräten und wir haben u. a. einen zu fast 80% neu besetzten GPR.

Bislang war es kollegiale Praxis neben der Einladung zur GPR-Sitzung auch die entsprechenden Anlagen mitzuversenden.

Mit bedauern musste ich feststellen, dass nun nur noch die Einladung an die GSBV und Frauenbeauftragte versendet wird. Ich sehe da meien Informationsrechte verletzt.

Kann mir da jemand entsprechend Auskunft geben? Die mir vorleigenden Kommentare aus PersVG udn SGB IX sagen elider nichts weiter darüber aus.

Mit freundlichen Grüßen

André

Einladung GSBV zur GPR-Sitzung

MatthiasNRW, Friday, 03.02.2017, 09:36 (vor 2640 Tagen) @ Andre

Guten Tag liebe Kolleginnen und Kollegen,

ich weiß nicht ob es irgendwo hier im Forum schon mal behandelt wurde (falls ja, habe ich es leider nicht gefunden), aber ich hab da ne Frage.

Vor kurzem waren die Wahlen zu den Personalräten und wir haben u. a. einen zu fast 80% neu besetzten GPR.

Bislang war es kollegiale Praxis neben der Einladung zur GPR-Sitzung auch die entsprechenden Anlagen mitzuversenden.

Mit bedauern musste ich feststellen, dass nun nur noch die Einladung an die GSBV und Frauenbeauftragte versendet wird. Ich sehe da meien Informationsrechte verletzt.

Kann mir da jemand entsprechend Auskunft geben? Die mir vorleigenden Kommentare aus PersVG udn SGB IX sagen elider nichts weiter darüber aus.

Guten Morgen,

die Zusammenarbeit PR/SBV bereitete unter dem Aspekt von Einladung und Tagesordnung bereits mehreren Vertrauenspersonen Probleme. In den folgenden Diskussionssträngen solltest du Antworten finden:

http://www.schwbv.de/forum/index.php?id=16007
http://www.schwbv.de/forum/index.php?id=21641
http://www.schwbv.de/forum/index.php?id=21290

Außerdem unter A-Z: http://www.schwbv.de/sitzungsteilnahme.html

Einladung GSBV zur GPR-Sitzung

Hendrik1, Niedersachsen, Monday, 06.02.2017, 11:25 (vor 2637 Tagen) @ Andre

Moin Moin Andre,

Du bist GSBV und erhältst nur die Einladung, aber keine Tagesordnung und Unterlagen. Dieses ist aufgrund der vertrauensvollen Zusammenarbeit die im SGB IX § 99 verankert ist, einzufordern. Zudem kannst Du Dich nur so auf die Sitzung vorbereiten und ggf. auch die örtlichen Schwerbehindertenvertretungen ansprechen, wenn Dir Tagesordnungspunkte aus den Geschäftsbereichen nicht deutlich genug sind. Daher hast Du aus meiner Sicht ein Recht auf die Unterlagen.

Als erstes würde ich mit dem/der Vorsitzenden des GPR ein Gespräch suchen und ihm die gesetzlich vorgeschriebene vertrauensvolle Zusammenarbeit erläutern. Wenn dies nicht fruchtet, würde ich weitere Eskalationsschritte gehen:

1. Ich würde ihm/ ihr deutlich machen, welches verheerende Signal für die Durchsetzungsfähigkeit der Arbeitnehmervertretungen es gegenüber dem Arbeitgeber wäre, wenn dieses gerichtlich oder über den Arbeitgeber geklärt werden müsste.

2. Hilft dieses nicht, kannst Du ansonsten eine "betriebliche Übung" daraus machen, indem Du alle Punkte, in denen es um Schwerbehinderte geht, oder nicht deutlich wird, dass diese nicht betroffen sind, nach § 97 Absatz 7 in Verbindung mit § 95 Absatz 2 Satz 2 aussetzen lässt, da dich weder der Arbeitgeber (der dazu verpflichtet ist, Dich vor einer Entscheidung anzuhören und zwar ohne den Umweg GPR Sitzung) informiert hat und Du vor der Sitzung von diesem möglichen Informationsdefizit mangels vorheriger Mitteilung der Unterlagen der Sitzung keine Kenntnis haben konntest. Daher muss zur Klärung des Sachverhalts der Punkt ausgesetzt werden.

Dann müssen bei Fristablauf Sondersitzungen anberaumt werden, da der GPR meist seltener tagt als der PR. Dieses dürfte dazu führen, dass die Dienststelle und der Personalrat sich Gedanken über eine künftige Beteiligung der GSBV vor den Sitzungen des GPR machen müssen.

3. Alternativ wendest Du Dich an die Arbeitgeberbeauftragte des Betriebs und bittest diese um Klärung, da auch diese darauf zu achten hat, dass der Arbeitgeber seiner gesetzlichen Pflicht nachkommt.

4. Wenn auch dies nicht greift, musst Du Dich auf Kosten des Arbeitgebers juristisch beraten lassen und mit dieser juristischen Vertretung ggf. auch gegen den GPR vor Gericht gehen.


Liebe Grüße

Hendrik

Einladung GSBV zur GPR-Sitzung

Hendrik1, Niedersachsen, Monday, 06.02.2017, 12:38 (vor 2637 Tagen) @ Hendrik1

Moin Moin,

ich habe zu Punkt 2 meines Vorschlags einen Nachtrag:

Begründen lässt sich die Aussetzung auch damit, dass Du zur Klärung, ob und in welcher Weise Schwerbehinderte von diesem Tagesordnungspunkt betroffen sind, erst mit der zuständigen Schwerbehindertenvertretung Kontakt aufnehmen müsstest, was während der Sitzung nicht mehr möglich ist.
Da Dir ja leider die Unterlagen nicht vor der Sitzung überlassen wurden, konntest Du zu Deinem tiefsten Bedauern diese Prüfung nicht im Vorfeld vornehmen, sodass der TOP nach den in der letzten Mail genannten Paragraphen auszusetzen ist.

Diese Mitteilung dürfte den GPR geringfügig aus der Fassung bringen, aber hat nach mehrmaliger Anwendung mit Sondersitzungen zur Fristwahrung, da sich gesetzliche Fristen durch die Aussetzung nicht verlängern (§97,7 in Verbindung mit 95,4 SGB IX) durchaus Aussicht auf ein Umdenken.

Am besten, Du legst diese Prüfung großzügig aus und wendest sie für alle TOPs an, aus denen nicht klar ersichtlich ist, dass keine Schwerbehinderten betroffen sind.


Liebe Grüße


Hendrik

Einladung GSBV zur GPR-Sitzung

williniesky, Dresden/Sachsen, Monday, 06.02.2017, 11:42 (vor 2637 Tagen) @ Andre

Hallo Andre,
der GPR soll sich mal § 30 Abs. 2 eures PersVG ansehen. Satz 3 gilt auch für die SBV.

--
MfG
Williniesky

Einladung GSBV zur GPR-Sitzung

Andre, Berlin, Friday, 10.02.2017, 15:51 (vor 2632 Tagen) @ Andre

Vielen Dank für die vielen Antworten.

Ich habe dadurch einige Anregungen mitnehmen können und habe mein "Anliegen" auch schon kommuniziert.

Die Kolleginnen und Kollegen vom GPR scheinen eine Schulung zum PersVG Berlin (durch eine der Gewerkschaften) wortwörtlich zu nehmen und setzen das entsprechend um.

So klang es für mich, als ich das Thema heute bei einem Vorstandsmitglied freundlich zur Sprache brachte.

Für mich ist soweit klar, dass man es aus den Gesetzen (unter anderem §99 SGB IX) ableiten kann, aber es nicht wirklich eine klare Regelung gibt.

Mal schauen, was die nun daraus basteln.

Viele Grüße von André

Einladung GSBV zur GPR-Sitzung

Heinrich, Friday, 10.02.2017, 18:27 (vor 2632 Tagen) @ Andre

Hallo Andre,

Für mich ist soweit klar, dass man es aus den Gesetzen (unter anderem §99 SGB IX) ableiten kann, aber es nicht wirklich eine klare Regelung gibt.

Mal schauen, was die nun daraus basteln.

Selbstverständlich ergibt es sich ganz klar aus dem SGB IX und auch aus dem PersVG Berlin!!

§ 30 Anberaumung von Sitzungen
(1) Spätestens eine Woche nach dem Wahltage hat der Wahlvorstand die Mitglieder des Personalrats zu den in § 29 vorgeschriebenen Wahlen einzuladen und diese durchzuführen. Er leitet die Sitzung bis zur Wahl des Vorsitzenden.
(2) Die weiteren Sitzungen beraumt der Vorsitzende des Personalrats an. Er setzt die Tagesordnung fest und leitet die Verhandlung. Der Vorsitzende hat die Mitglieder des Personalrats zu den Sitzungen rechtzeitig unter Mitteilung der Tagesordnung zu laden. Satz 3 gilt auch für die Mitteilung der Tagesordnung an Schwerbehindertenvertretung und die Mitglieder der Jugend- und Auszubildendenvertretung und deren Ladung, soweit sie ein
Recht auf Teilnahme an der Sitzung haben.

Das Recht der Teilnahme ergibt sich aus dem SGB IX. Auch das Recht der Teilnahme an ALLEN Gremiumssitzungen des PR.

Also nichts basteln! Einfach nochmals auf die Gesetzeslage hinweisen und dass man bei weiterem Verstoß einen Anwalt und die Gerichte bemühen müsste. Es dann aber auch tun!

RSS-Feed dieser Diskussion