Ablehnung einer Schulung durch den Arbeitgeber (Seminare / Fortbildung)

BGK, Friday, 10.03.2017, 10:11 (vor 2604 Tagen)

Hallo,

mir wurde mit nachstehender Begründung die Schulungs "Schwerbehindertenrecht aktuell" durch den Arbeitgeber abgeleht:

> Sie haben bereits im Jahr 2016 die Seminare „SBV II“ u. „Arbeits- u. Gesundheitsschutz“ besucht.

Mit dem nunmehr freigegebenen Seminar „SBV Teil III“ (in 2017) dürften Sie einen umfassenden Überblick auch über die aktuelle Rechtslage u. neue Urteile bekommen. <

Die Seminarinhalte haben sich nicht überschnitten.

Wie gehe ich nun am Besten vor? Danke vorab!

Ablehnung einer Schulung durch den Arbeitgeber

albarracin, Baden-Württemberg, Friday, 10.03.2017, 11:12 (vor 2604 Tagen) @ BGK

Hallo,

in diesem Fall habe ich ein gewisses Verständnis für den AG.

Wenn für 2017 auch SBV III beantragt und bewilligt wurde, dürften in dieses Seminar auch aktuelle Entwicklungen einfließen.

Etwas anderes wäre mE ein Seminar, das sich zB ganz speziell mit dem neuen BTHG befasst

--
&Tschüß

Wolfgang

Ablehnung einer Schulung durch den Arbeitgeber

Heinrich, Friday, 10.03.2017, 14:39 (vor 2604 Tagen) @ albarracin

Hallo besonders albarracin,

in diesem Fall habe ich ein gewisses Verständnis für den AG.

kann man haben, muss aber nicht!

Wenn für 2017 auch SBV III beantragt und bewilligt wurde, dürften in dieses Seminar auch aktuelle Entwicklungen einfließen.

Etwas anderes wäre mE ein Seminar, das sich zB ganz speziell mit dem neuen BTHG befasst

Seit wann muss die SBV Seminare beim AG beantragen und seit wann muss der AG diese genehmigen????

Die SBV entscheidet vollkommen eigenständig nach bestem Wissen und Gewissen wie der BR welche Schulungsmaßnahmen sie benötigt und besuchen möchte und teilt dem AG dieses nur mit. Hat der AG dann Probleme damit, muss er notfalls das ArbG bemühen!

http://www.schwbv.de/schulungsanspruch_sbv.html

http://www.schwbv.de/seminar_rechtsdurchsetzung.html
Beschluss der SchwbV
Klingt zwar ungewöhnlich ist aber sinnvoll (vor allem bei Rechtsstreitigkeiten). Die VP stellt (für sich) bzw. der Vertretung eine Erforderlichkeit von Kenntnissen fest und beschließt für sich selbst eine Schulungsteilnahme. Es schadet nicht hierüber einen Vermerk zu schreiben und diesen ggf. mit der Anmeldung dem AG zuzuleiten.

Unterrichtung des Arbeitgebers
Gleiche Vorgehensweise wie Betriebsrat
Musterschreiben für die Mitteilung an den Arbeitgeber bzw. den Dienstherrn als Word oder als PDF - Dokument.

Hier eine Webseite die zwar Seminare des BR betrifft, aber es ist eine vergleichbare Rechtslage.
http://www.ipaa.de/content/seminare/rechtliches-zur-freistellung/warum-muss-der-arbeitgeber-seminare-nicht-genehmigen-_/

Ablehnung einer Schulung durch den Arbeitgeber

albarracin, Baden-Württemberg, Saturday, 11.03.2017, 11:56 (vor 2603 Tagen) @ Heinrich

Hallo besonders albarracin,

Hallo,
den Schuh der etwas flapsigen Formulierung

Seit wann muss die SBV Seminare beim AG beantragen und seit wann muss der AG diese genehmigen????

muß ich mir natürlich anziehen.


Die SBV entscheidet vollkommen eigenständig nach bestem Wissen und Gewissen wie der BR welche Schulungsmaßnahmen sie benötigt und besuchen möchte und teilt dem AG dieses nur mit. Hat der AG dann Probleme damit, muss er notfalls das ArbG bemühen!

Wobei niemand den AG daran hindern kann, seine Bedenken vorher kund zu tun. Und die möglichen Überschneidungen sollten dem UP zumindest mal zu denken geben.

--
&Tschüß

Wolfgang

Ablehnung einer Schulung durch den Arbeitgeber

Hotte, Stuttgart, Saturday, 11.03.2017, 14:28 (vor 2603 Tagen) @ albarracin

Hallo besonders albarracin,


Hallo,
den Schuh der etwas flapsigen Formulierung

Seit wann muss die SBV Seminare beim AG beantragen und seit wann muss der AG diese genehmigen????


muß ich mir natürlich anziehen.


Die SBV entscheidet vollkommen eigenständig nach bestem Wissen und Gewissen wie der BR welche Schulungsmaßnahmen sie benötigt und besuchen möchte und teilt dem AG dieses nur mit. Hat der AG dann Probleme damit, muss er notfalls das ArbG bemühen!


Wobei niemand den AG daran hindern kann, seine Bedenken vorher kund zu tun. Und die möglichen Überschneidungen sollten dem UP zumindest mal zu denken geben.

Hallo,

Zitat:
...Bei der Teilnahme an Seminaren muss die Schwerbehindertenvertretung zwar den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachten (d.h. in Bezug auf Dauer und Kosten die betrieblichen/dienstlichen Möglichkeiten berücksichtigen), dies bedeutet aber nicht, dass die Schwerbehindertenvertretung verpflichtet wäre, die preiswerteste Seminarvariante auszuwählen.
Zitatende

Jetzt stellt sich mir die Frage, wurde diese Verhältnismäßigkeit beim jetzt abgelehnten Seminar beachtet?

VG
Hotte

--
Richard v. Weizsäcker:
"Nicht Behindert zusein,ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jeder Zeit genommen werden kann."

Ablehnung einer Schulung durch den Arbeitgeber

Heinrich, Saturday, 11.03.2017, 18:09 (vor 2602 Tagen) @ Hotte

Hallo Hotte,

Zitat:
...Bei der Teilnahme an Seminaren muss die Schwerbehindertenvertretung zwar den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachten (d.h. in Bezug auf Dauer und Kosten die betrieblichen/dienstlichen Möglichkeiten berücksichtigen), dies bedeutet aber nicht, dass die Schwerbehindertenvertretung verpflichtet wäre, die preiswerteste Seminarvariante auszuwählen.
Zitatende

Jetzt stellt sich mir die Frage, wurde diese Verhältnismäßigkeit beim jetzt abgelehnten Seminar beachtet?

Das entscheidet aber NICHT der AG sondern ggf das ArbG. Auch ein Richter könnte hier aber ggf feststellen, hat sie nicht! Doch auf Seee und Gericht ist man in Gottes Hand, lautet ja ein bekannter Spruch.

Ablehnung einer Schulung durch den Arbeitgeber

Hotte, Stuttgart, Saturday, 11.03.2017, 18:24 (vor 2602 Tagen) @ Heinrich

Hallo Hotte,

Zitat:
...Bei der Teilnahme an Seminaren muss die Schwerbehindertenvertretung zwar den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachten (d.h. in Bezug auf Dauer und Kosten die betrieblichen/dienstlichen Möglichkeiten berücksichtigen), dies bedeutet aber nicht, dass die Schwerbehindertenvertretung verpflichtet wäre, die preiswerteste Seminarvariante auszuwählen.
Zitatende

Jetzt stellt sich mir die Frage, wurde diese Verhältnismäßigkeit beim jetzt abgelehnten Seminar beachtet?

Das entscheidet aber NICHT der AG sondern ggf das ArbG. Auch ein Richter könnte hier aber ggf feststellen, hat sie nicht! Doch auf Seee und Gericht ist man in Gottes Hand, lautet ja ein bekannter Spruch.


Vollkommen richtig, das dies natürlich nicht der AG entscheidet.
VG
Hotte

--
Richard v. Weizsäcker:
"Nicht Behindert zusein,ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jeder Zeit genommen werden kann."

Ablehnung einer Schulung durch den Arbeitgeber

Heinrich, Saturday, 11.03.2017, 18:10 (vor 2602 Tagen) @ albarracin

Hallo Wolfgang,

nicht flapsig sondern falsch! ;-)

Ablehnung einer Schulung durch den Arbeitgeber

albarracin, Baden-Württemberg, Saturday, 11.03.2017, 22:35 (vor 2602 Tagen) @ Heinrich

Wenns Dich glücklich macht...

--
&Tschüß

Wolfgang

Ablehnung einer Schulung durch den Arbeitgeber

WoBi, Friday, 10.03.2017, 15:37 (vor 2604 Tagen) @ BGK

Hallo BGK,
hier ein „Muster“ von mir. Deckt mögliche Einwände von Arbeitgeber ab und ermöglicht noch rechtliche Schritte bei Verweigerung der Kostenübernahme.

Sehr geehrte Geschäftsleitung,

bitte um Kostenübernahmeerklärung für die Schulungsmaßnahme durch Seminaranbieter.
Seminar XXX,
Seminarort,
Zeitraum,
Kosten.

Die Schwerbehindertenvertretung hat den Seminarbesuch heute für die gewählte Vertrauensperson beschlossen. Es werden notwendige Fähigkeiten für die Information von behinderten und schwerbehinderten Menschen in dieser Schulungsmaßnahme vermittelt. Es handelt sich hierbei um eine Schulungsmaßnahme nach § 96 Absatz 4 Satz 3 SGB IX. Die vermittelten Kenntnisse sind für die Arbeit der Schwerbehindertenvertretung notwendig. Die Höhe der Fahrtkosten und der Seminargebühren haben wir bei der Prüfung der Erforderlichkeit vorweggenommen. Es gibt derzeit kein vergleichbares Angebot zu günstigeren Preisen.

Durch die heutige Mitteilung des Seminartermins ergibt sich genügend lange Zeit, um die Seminarteilnahme einzuplanen und damit die Abwesenheit bei betrieblichen Erfordernissen zu berücksichtigen. Die Vertretung der SBV-Funktion ist in dieser Zeit durch Stellvertretung sichergestellt.

Aus Rechtsgründen müssen wir Sie bitten, der Schwerbehindertenvertretung binnen 14 Tagen Ihr Einverständnis mit diesem Seminar oder auch eventuelle Einwände mitzuteilen. Nachdem das Bundesarbeitsgericht entschieden hat, dass längeres Schweigen des Arbeitgebers kein Einverständnis bedeutet, müsste die Schwerbehindertenvertretung frühzeitig mit Ihnen nach einer Lösung suchen oder gegebenenfalls eine gerichtliche Klärung herbeiführen. Wir bedauern das zwar, dass wir hier mit Fristsetzungen anfangen müssen, aber diese Rechtsprechung zwingt uns leider dazu.

Mit freundlichen Grüßen

--
Gruß
Wolfgang

Ablehnung einer Schulung durch den Arbeitgeber

Kasimir, Saarland, Friday, 10.03.2017, 23:16 (vor 2603 Tagen) @ WoBi

Hallo und Guten Tag,

das ist ein tolles Schreiben - alles drin, alles dran.
Darf ich mir das auch bitte kopieren?
Da ich im Moment ein vergleichbares Problem habe und mein AG im Moment alles erst einmal ablehnt.

Herzliche Grüße
K

Ablehnung einer Schulung durch den Arbeitgeber

paul1, Saturday, 11.03.2017, 09:41 (vor 2603 Tagen) @ BGK

Hallo,

Wie gehe ich nun am Besten vor? Danke vorab!

So schön sich das Schreiben von WoBi liest verstehe ich nicht warum das naheliegenste bei Seminarproblemen hier immer wieder nicht gesehen wird.

Wenn mein AG Probleme mit Schuliungen macht wende ich mich in erster Linie an den Anbieter, egal ob Gewerkschaft oder andere, denn dieser hat mit Sicherheit mehr Erfahrung als die VP.

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