Schwerbehinderung, nach LBG -NRW (Zusatzurlaub)

ulborn, Tuesday, 19.05.2009, 14:23 (vor 5478 Tagen)

Hallo,
am 20.6.2007 habe ich gegen einen Feststellungsbescheid zum GDB Widerspruch, b.z.w. Klage eingereicht. Nach rund 1 Jahr und 10 Monaten ist jetzt endlich ein rechtsverbindliches Urteil durch ein Sozialgericht gesprochen worden.
In diesem Urteil wurde eine GDB 40 geändert, auf GDB 50, rückwirkend zum 20.06.2009.
Frage: steht mir rückwirkend ab dem 20.06.2007 der Anspruch auf Zusatzurlaub, nach dem Sozialgesetzbuch zu> Wenn ja, wieviel Tage wären das bis Dato>

Schwerbehinderung, nach LBG -NRW

hackenberger, Tuesday, 19.05.2009, 14:58 (vor 5478 Tagen) @ ulborn

Hallo "ulborn",

Du bist neu hier, daher erst einmal Willkommen. :flower:

Nun aber auch gleich ein Hinweis. Wir sind hier ein Forum für Mandatsträger, siehe auch im Kopf der Webseite. Daher auch gleich eine Bitte. Wende dich bitte mit Deinen berechtigten Fragen an die Schwerbehindertenvertretung in Deinem Betrieb. Diese hilft Dir bestimmt gerne weiter und beantwortet auch gerne Deine Fragen.

Doch diesen Hinweis totzdem, Sofern Du bei Deinem AG Deinen Anspruch auf Zusatzurlaub geltend gemacht hast, hast Du auch einen Rückwürkenden Anspruch, ansonsten sind die Ansprüche aus den zurückliegenden Jahren verfallen.

Weiters zum Thema Zusatzurlaub findest Du unter A-Z (Zusatzurlaub) und bei Deiner SchwbV im Betrieb.

Kontextlink:
[link=http://www.schwbv.de/forum/board_entry.php>id=5199#p5202]Zusatzurlaub rückwirkend>[/link]

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