Schwerbehinderung, nach LBG -NRW (Zusatzurlaub)
Hallo,
am 20.6.2007 habe ich gegen einen Feststellungsbescheid zum GDB Widerspruch, b.z.w. Klage eingereicht. Nach rund 1 Jahr und 10 Monaten ist jetzt endlich ein rechtsverbindliches Urteil durch ein Sozialgericht gesprochen worden.
In diesem Urteil wurde eine GDB 40 geändert, auf GDB 50, rückwirkend zum 20.06.2009.
Frage: steht mir rückwirkend ab dem 20.06.2007 der Anspruch auf Zusatzurlaub, nach dem Sozialgesetzbuch zu> Wenn ja, wieviel Tage wären das bis Dato>