Höchstalter 40 zulässig? (Allgemeines)
"- höchstens 40 Jahre alt sind" stößt mir irgendwie auf.
Liebe sirri, das ist weiterhin garantiert kein allg. Beratungsforum für Bewerbungen im öff. Dienst, wie schon (mehrfach) geschrieben.
Im Beamtenrecht gibt es seit jeher gesetzl. Höchstaltersgrenzen für Verbeamtungen, speziell auch für den „Justizwachtmeisterdienst“. Altersdiskriminierend ist das nicht laut BVerwG.
Gruß,
Cebulon