Rückwirkende Anerkennung einer Schwerbehinderung § 44 (Allgemeines)
Ich habe einen Antrag auf rückwirkende Anerkennung einer Schwerbehinderung nach dem Sozialgesetzbuch X §44 gestellt. ( rückwirkende Feststellung )
Ich bin 1950 geboren und habe seit dem 05.04.2001 eine anerkannte Behinderung von 50 % (GdB).
Meinen Antrag auf rückwirkende Feststellung wurde vom Amt für Soziale Angelegenheiten mit 40% (GdB) ab dem Jahr 1995 stattgegeben.
Um Versorgungsabschläge zu vermeiden benötige ich jedoch einen GdB von 50 %
mir fehlen noch nicht mal 5 Monate zum Tag der Gesetzsesänderung ,oder die Anhebung auf 50% (GdH)
Wer kann mir einen Ratschlag geben >
Freundliche Grüße
Gerd