GSBV-Wahlversammlung (Wahlen)

hackenberger, Tuesday, 08.12.2009, 16:57 (vor 6161 Tagen) @ ke061005

Hallo "ke061005 ",

ergänzend zu den Aussagen von Wolfgang E. noch folgenden sehr wichtigen Hinweis.

Zwingend um eine erfolgreiche Wahlanfechtung zu vermeiden, in allen Betrieben in welchen es aktiv Wahlberechtigte gibt, die Einladung zur Wahlversammlung 3 Wochen vor dem Termin bis zur Wahlversammlung aushängen. Also sicherstellen, dass alle SchwbV Kenntnis erhalten und somit teilnehmen können/ könnten, also eine Einladung erhalten. Sofern die VPSchwbV verhindert sind, kann im Rahmen der Verhinderungsvertretung auch der Stelli an der Wahl/ Wahlversammlung teilnehmen.

Es ist auch zwingend erforderlich, dass hier zwei Einladungen erfolgen, also Einladung zur Schwerbehindertenversammlung. Hier kann man dann die anschließend stattfimdemde Wahlversammlung besprechen/erklären. Weiter dann eine Einladung zur Wahlversammlung. Die Schwb-Versammlung muss geschlossen/ beendet werden, dann kann die GVPSchwb die Wahlversammlung eröffnen und als ersten TOP die Wahl des Wahleiters aufrufen. Nach der Wahl des Wahlleiters führt der dann die Wahlversammlung weiter.


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