GSBV-Wahlversammlung (Wahlen)

ke061005, Bayern, Tuesday, 08.12.2009, 13:45 (vor 6161 Tagen)

Hallo zusammen,

ist ein vereinfachtes Wahlverfahren bei GSBV-Wahlen im Rahmen einer Wahl-/SBV-versammlung möglich, wenn die SBV'n aus räumlich entfernten Betrieben deutschlandweit einmal im Jahr zusammenkommen>

GSBV-Wahlversammlung bundesweit

Wolfgang E., Tuesday, 08.12.2009, 14:55 (vor 6161 Tagen) @ ke061005

» Ist ein vereinfachtes Wahlverfahren bei GSBV-Wahlen im Rahmen einer Wahl-/SBV-versammlung möglich, wenn die SBV'n aus räumlich entfernten Betrieben deutschlandweit einmal im Jahr zusammenkommen>

Hallo ke061005,

ja, das ist möglich! Die Wahl einer Gesamt-SBV kann in einer Wahlversammlung auch bei fehlender räumlicher Nähe erfolgen, weil es keine Einschränkung bezüglich der Entfernung jedenfalls bei den Wahlversammlungen zur Wahl von SBV-Stufenvertretungen gibt nach dem Wortlaut des § 22 Abs. 3 SchwbVWO.

Die Voraussetzung des § 18 SchwbVWO, wonach das vereinfachte Wahlverfahren nur bei solchen Betrieben in Betracht kommt, die "nicht aus räumlich weiter auseinanderliegenden Teilen" bestehen, gilt nur für die Wahl einer örtlichen SBV, nicht aber für die Wahl von SBV-Stufenvertretungen wegen der erwähnten Spezialvorschrift des § 22 Abs. 3 SchwbVWO, zumal diese ja auch nicht auf § 18 SchwbVWO verweist.

Gruß,
Wolfgang

GSBV-Wahlversammlung

hackenberger, Tuesday, 08.12.2009, 16:57 (vor 6161 Tagen) @ ke061005

Hallo "ke061005 ",

ergänzend zu den Aussagen von Wolfgang E. noch folgenden sehr wichtigen Hinweis.

Zwingend um eine erfolgreiche Wahlanfechtung zu vermeiden, in allen Betrieben in welchen es aktiv Wahlberechtigte gibt, die Einladung zur Wahlversammlung 3 Wochen vor dem Termin bis zur Wahlversammlung aushängen. Also sicherstellen, dass alle SchwbV Kenntnis erhalten und somit teilnehmen können/ könnten, also eine Einladung erhalten. Sofern die VPSchwbV verhindert sind, kann im Rahmen der Verhinderungsvertretung auch der Stelli an der Wahl/ Wahlversammlung teilnehmen.

Es ist auch zwingend erforderlich, dass hier zwei Einladungen erfolgen, also Einladung zur Schwerbehindertenversammlung. Hier kann man dann die anschließend stattfimdemde Wahlversammlung besprechen/erklären. Weiter dann eine Einladung zur Wahlversammlung. Die Schwb-Versammlung muss geschlossen/ beendet werden, dann kann die GVPSchwb die Wahlversammlung eröffnen und als ersten TOP die Wahl des Wahleiters aufrufen. Nach der Wahl des Wahlleiters führt der dann die Wahlversammlung weiter.

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