Wiedereingliederung/Berufsgenossenschaft (Allgemeines)
Hallo,
welche Möglichkeiten hat die BG bei der Wiedereingliederung eines Mitarbeiters nach einem Arbeitsunfall, wenn der Kollege zugleich schwerbehindert ist> Hat die BG besondere Befugnisse eine notwendige Umbesetzung des Mitarbeiters zu forcieren> Die Schwerbeh. beruht auf Folgen des Arbeitsunfalls. Danke für hilfreiche Antworten.
Gruß Conny