Wiedereingliederung/Berufsgenossenschaft (Allgemeines)

Conny, Tuesday, 08.12.2009, 19:56 (vor 6163 Tagen)

Hallo,
welche Möglichkeiten hat die BG bei der Wiedereingliederung eines Mitarbeiters nach einem Arbeitsunfall, wenn der Kollege zugleich schwerbehindert ist> Hat die BG besondere Befugnisse eine notwendige Umbesetzung des Mitarbeiters zu forcieren> Die Schwerbeh. beruht auf Folgen des Arbeitsunfalls. Danke für hilfreiche Antworten.
Gruß Conny


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