Wiedereingliederung/Berufsgenossenschaft (Allgemeines)

Conny, Tuesday, 08.12.2009, 19:56 (vor 6163 Tagen)

Hallo,
welche Möglichkeiten hat die BG bei der Wiedereingliederung eines Mitarbeiters nach einem Arbeitsunfall, wenn der Kollege zugleich schwerbehindert ist> Hat die BG besondere Befugnisse eine notwendige Umbesetzung des Mitarbeiters zu forcieren> Die Schwerbeh. beruht auf Folgen des Arbeitsunfalls. Danke für hilfreiche Antworten.
Gruß Conny

Wiedereingliederung/Berufsgenossenschaft

hackenberger, Tuesday, 08.12.2009, 19:59 (vor 6163 Tagen) @ Conny

Hallo Conny,

ich weiß zwar vieles aber leider nicht alles. Diese Frage stellts Du am besten an die BG. ;-)

RSS-Feed dieser Diskussion