Wahldurchführung (Wahlen)

Wolfgang E., Thursday, 10.12.2009, 19:09 (vor 6159 Tagen) @ DoSto

» Soll ich einen Blankostimmzettel verteilen und die WählerInnen tragen die/den Namen des SVM handschriftlich ein und legen diesen Stimmzettel dann in ein dafür vorgesehenes Behältnis>
Nein, das geht nicht! Das verstößt grob gegen das Wahlgeheimnis, da über das Schriftbild Rückschlüsse auf das Wahlverhalten möglich wären. Diese Wahl wäre daher nichtig! Vorgeschlagen dürfen nicht nur "SBM", sondern auch nichtbehinderte Beschäftigte. Außerdem müssen die Stimmzettel in einem Umschlag in das "Behältnis" gegeben werden, weil das die Wahlordnung so vorschreibt.

» Kann ein Wahlberechtigter im Vorfeld einen Vorschlag (in verschlossenem Umschlag) einreichen, weil er wegen Urlaub oder Verhinderung nicht an der Wahlversammlung teilnehmen kann>
Nein, das geht nicht! Ein Vorschlagsrecht per Brief sieht die Wahlordnung für Wahlversammlungen nicht vor. Wahlvorschläge und Stimmabgabe sind nur bei persönlicher Anwesenheit in der Wahlversammlung möglich.

» Wie verhält es sich mit der Beschlussfähigkeit der Wahlversammlung.
Mindestens eine Person mit aktivem Wahlrecht ist nötig. Die Wahlordnung enthält keine Regelung über eine Mindestzahl der anwesenden bzw. abstimmenden Wahlberechtigten.

Gruß,
Wolfgang


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion