Öffentlicher Arbeitgeber (Allgemeines)

Conny, Thursday, 17.12.2009, 21:05 (vor 6154 Tagen)

Hallo kurz vor Weihnachten,
wenn ein Arbeitgeber sich als "sonstiger öffentlicher Arbeitgeber" im offiziellen Schriftverker bezeichnet, hat er sich dann unbedingt z.B. an die "Fürsorgerichtlinien" des Landes zu halten> Oder gelten diese nur für bestimmte Öffentliche Arbeitgeber>
Gruß und Danke Conny


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