Öffentlicher Arbeitgeber (Allgemeines)

Conny, Thursday, 17.12.2009, 21:05 (vor 6154 Tagen)

Hallo kurz vor Weihnachten,
wenn ein Arbeitgeber sich als "sonstiger öffentlicher Arbeitgeber" im offiziellen Schriftverker bezeichnet, hat er sich dann unbedingt z.B. an die "Fürsorgerichtlinien" des Landes zu halten> Oder gelten diese nur für bestimmte Öffentliche Arbeitgeber>
Gruß und Danke Conny

Öffentlicher Arbeitgeber

hackenberger, Thursday, 17.12.2009, 21:37 (vor 6154 Tagen) @ Conny

Hallo Conny,

in den Fürsorgerichtlinien steht der Geltungsbereich/ Anwendungsbereich immer drin.
Notfalls bei den Herausgebern anfragen, sofern Fragen betreffend der Anwendung bestehen.

Für welche Dienststellen des Landes NRW die SGB IX-Richtlinien NRW vom Mai 2005 unmittelbar gelten, ist nachzulesen in Nr. 1.2 dieser Richtlinien. "Den Gemeinden und Gemeindeverbänden sowie den sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts wird empfohlen, entsprechend zu verfahren."

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