PR-Sitzung als "Telefonkonferenz" (Sitzung)

hackenberger, Tuesday, 22.12.2009, 14:08 (vor 5263 Tagen) @ Fragesteller

Hallo Fragesteller,

» Kann ein PR eine Sitzung als "Telefonkonferenz" einberufen> In dem konkreten Fall wäre die SV nämlich wegen der besseren und ausführlicheren Darstellung eines komplizierten Sachverhaltes sehr an einer Sitzung interessiert, bei der alle PR-Mitglieder persönlich anwesend sind.

Nein!

Siehe auch hier! Es ist zwar als Beispiel die BR-Sitzung, gilt aber analog auch für PR oder SBV- Sitzungen.

Es können aber Besprechungen, also ohne Beschlussfassung und ohne Behandlung besonders geschützter Daten als Telefonkonferenz abgehalten werden. Nicht aber Gremiensitzungen gem. BetrVG/ xPersVG.

Würde ein BRV/PRV so handeln, wäre dieses grobe Verstöße gegen die ordnungsgemäße Einladung und Beschlussfassung.

Zwar ist teilweise nach Landespersonalvertretungsrecht auch ein Umlaufverfahren zulässig, etwa in sog. "einfachen Angelegenheiten" nach Art. 37 Abs. 3 BayPVG, wenn kein Mitglied des Personalrats diesem Verfahren widerspricht. Außerdem wäre ein Umlaufverfahren nach dem Regelungszweck des § 95 Abs. 4 SGB IX natürlich nur mit Zustimmung der SBV zulässig, da ansonsten das bundesgesetzliche beratende SBV-Teilnahmerecht gem. § 95 Abs. 4 SGB IX nach Belieben vom Personalrat unterlaufen bzw. ausgehebelt werden könnte.

Aber selbst hier darf das gesetzliche Umlaufverfahren nach dem Gesetzeswortlaut sowie der Rechtsprechung nicht telefonisch erfolgen (vgl. LAG München, Beschluss vom 14.11.2008, 5 TaBV 36/08).


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