Hallo Susanne,
» ein AN hat eine medizinische REHA durch den Rententräger bewilligt
» bekommen. Auf Grund einer persönlichen Krise hat er diese abgebrochen und
» ist weiter arbeitsunfähig.
Hier kann dem AN nun drohen, dass der REHA-Träger ihm die Kosten der REHA (wegen des eigenwilligen unerlaubten Abbruches des REHA) in Rechnung stellt.
Weiter, es besteht zwar ein Pflicht des AG bei erreichen der 6 Wochen AU innerhalb der letzten 12 Monate dem AN ein BEM anzubieten. Unterlässt der AG dieses, so ist dieses aber leider nicht mit Sanktionen bedroht.
Einzig bei einer Kündigung aus gesundheitlichen Gründen kann sie hieraus für den AG, wegen Verletzung des Ultimaratio Prinzip einer Kündigung, ein Problem ergeben. Er müsste dann belegen, dass diese Kündigung aus diesem Grunde auch bei Durchführung eines BEM nicht zu verhindern gewesen wäre, also Beweislastumkehr zu Lasten des AG.
Noch einen Hinweis. Bitte mit dem Begriff Mobbing behutsam umgehen. Denn nicht immer alles was als Mobbing heute bezeichnet oder empfunden wird, ist Mobbing im rechtlichen Sinne. Einem anderen dann Mobbing vorzuhalten, kann sofern es dieses nicht ist für diesen dann selbst zu rechtlichen Konsequenzen führen.
Denn Mobbing ist was anderes als die alltäglichen Konflikte und Streitereien oder unkollegiales Verhalten.
Ich persönlich habe Konflikte und Streitereien oder unkollegiales Verhalten leider des öfftern miterleben müssen. Nie aber Mobbing im rechtlichen Sinne.
Daher, man kann und darf sagen "ich fühle mich gemobbt". Doch einem anderen vorhalten er "mobbe" andere, sollte man nur, wenn dieses im rechtliche Sinne auch vorliegt und man es rechtlich belegen kann.
Daher vor allem als Mandatsträger immer bedachtsam mit diesen rechtlich (straf- /arbeitsrechtlich) bewährten Begriffen umgehen, um sich selbst nicht rechtlich, wegen fälschlicher Beschuldigung / übler Nachrede, angreifbar zu machen.
Kontextlinks zum Thema Mobbing:
[link=http://www.anwaltonline.net/arbeitsrecht/show.asp>x=selfcare/index.asp]Was versteht man unter Mobbing>[/link]
[link=http://www.anwaltonline.net/arbeitsrecht/show.asp>x=selfcare/index.asp]Welche weiteren Rechte hat ein gemobbter Arbeitnehmer>[/link]
Mobbing muß belegbar sein!
[link=http://www.anwaltonline.net/arbeitsrecht/show.asp>x=urteile/mobbing/mobbing_041.html]Mobbingvorwürfe müssen auch bewiesen werden![/link]
[link=http://www.anwaltonline.net/arbeitsrecht/show.asp>x=urteile/mobbing/mobbing_032.html]Unberechtigte Kritik - Mobbing>[/link]
Unhöflicher Vorgesetzter - Mobbing>
[link=http://www.schwbv.de/forum/board_entry.php>id=9583#p9585]Weiterer Beitrag zu diesem Thema[/link]